Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Möglichkeit gewisser Geschäfte, an zwei Sonn- oder Feiertagen pro... (940.15)

CH - FR
Verordnung über die Möglichkeit gewisser Geschäfte, an zwei Sonn- oder Feiertagen pro Jahr bewilligungsfrei Arbeitnehmende zu beschäftigen

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht