Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (172.056.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
 - 1. Abschnitt: Geltungsbereich
 - Art. 1 Gegenrecht
 - Art. 2 Befreiung von der Unterstellung unter das BöB
 - 2. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
 - Art. 3 Massnahmen gegen Interessenkonflikte und Korruption
 - Art. 4 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien
 - 3. Abschnitt: Vergabeverfahren
 - Art. 5 Einladungsverfahren
 - Art. 6 Dialog
 - Art. 7 Leistungsbeschreibung
 - Art. 8 Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen
 - Art. 9 Entschädigung der Anbieterinnen
 - Art. 10 Dokumentationspflichten
 - Art. 11 Vertragsabschluss
 - Art. 12 Debriefing
 - 4. Abschnitt: Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren
 - Art. 13 Leistungsarten
 - Art. 14 Anwendungsbereich
 - Art. 15 Verfahrensarten
 - Art. 16 Unabhängiges Expertengremium
 - Art. 17 Besondere Bestimmungen zum Wettbewerbsverfahren
 - Art. 18 Ansprüche aus dem Wettbewerb oder Studienauftrag
 - Art. 19 Weisungen
 - 5. Abschnitt: Sprachen
 - Art. 20 Sprache der Veröffentlichungen
 - Art. 21 Sprache der Ausschreibungsunterlagen
 - Art. 22 Sprache der Eingaben
 - Art. 23 Verfahrenssprache
 - 6. Abschnitt: Weitere Bestimmungen
 - Art. 24 Preisprüfung
 - Art. 25 Ausschluss und Sanktion
 - Art. 26 Zugangsrecht der Wettbewerbskommission
 - Art. 27 Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken
 - Art. 28 Statistik zu den Beschaffungen im Staatsvertragsbereich
 - Art. 29 Kosten und Vergütungen der KBBK
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 30 Vollzug und Überwachung
 - Art. 32 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Sektorenmärkte im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 BöB, die nach Artikel 7 BöB von der Unterstellung unter das BöB befreit sind
 - Anhang 2
 - Massgebliche Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen
 - Anhang 3
 - Nachweis der Erfüllung der Teilnahmebedingungen und der Eignungskriterien