Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (780.1) 
                
                
            INHALT
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
- Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Sachlicher Geltungsbereich
 - Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
 - Art. 3 Überwachungsdienst
 - Art. 4 ¹¹ Bearbeitung von Personendaten
 - Art. 5 Beratendes Organ
 - 2. Abschnitt: Informatiksystem zur Verarbeitung von Daten im Rahmen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
 - Art. 6 Grundsatz
 - Art. 7 Zweck des Verarbeitungssystems
 - Art. 8 Inhalt des Verarbeitungssystems
 - Art. 9 Zugriff auf das Verarbeitungssystem
 - Art. 10 Akteneinsichtsrecht und Recht auf Auskunft über die Daten
 - Art. 11 Aufbewahrungsfrist für die Daten
 - Art. 12 Sicherheit
 - Art. 13 ²⁸ Verantwortung
 - Art. 14 Schnittstelle zum polizeilichen Informationssystem-Verbund des Bundesamtes für Polizei
 - Art. 14 a ³⁰ Schnittstelle zum Informationssystem des NDB
 - 3. Abschnitt: Aufgaben des Dienstes
 - Art. 15 Auskünfte über Fernmeldedienste
 - Art. 16 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung
 - Art. 17 Aufgaben bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
 - Art. 18 Qualitätskontrolle
 - 4. Abschnitt: Pflichten bei der Überwachung des Postverkehrs
 - Art. 19 Pflichten der Anbieterinnen von Postdiensten
 - Art. 20 Informationen vor Anordnung einer Überwachung
 - 5. Abschnitt: Auskünfte im Zusammenhang mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
 - Art. 21 Auskünfte über Fernmeldedienste
 - Art. 22 Auskünfte zur Identifikation der Täterschaft bei Straftaten über das Internet und zur Identifikation von Personen bei Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit ⁴⁰
 - Art. 23 Modalitäten der Datenerfassung und der Auskunftserteilung
 - Art. 24 Informationen vor Anordnung einer Überwachung
 - Art. 25 Informationen über Dienstleistungen
 - 6. Abschnitt: Pflichten bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
 - Art. 26 Pflichten der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
 - Art. 27 Pflichten der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste
 - Art. 28 Pflichten der Betreiberinnen von internen Fernmeldenetzen
 - Art. 29 Pflichten der Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen
 - Art. 30 Pflichten der professionellen Wiederverkäufer von Karten und ähnlichen Mitteln
 - 7. Abschnitt: Sicherstellung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
 - Art. 31 Ausführungsbestimmungen über Auskunfts- und Überwachungstypen
 - Art. 32 Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
 - Art. 33 Nachweis der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
 - Art. 34 Kostenübernahme bei unzureichender Mitwirkung
 - 8. Abschnitt: Notsuche und Fahndung nach verurteilten Personen
 - Art. 35 Notsuche
 - Art. 36 Fahndung nach verurteilten Personen
 - Art. 37 Verfahren
 - 9. Abschnitt: ⁴⁶ Kosten
 - Art. 38 Grundsätze
 - Art. 38 a Modalitäten
 - 10. Abschnitt: Strafbestimmungen
 - Art. 39 Übertretungen
 - Art. 40 Gerichtsbarkeit
 - 11. Abschnitt: Aufsicht und Rechtsschutz
 - Art. 41 Aufsicht
 - Art. 42 Rechtsschutz
 - 12. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 43 Vollzug
 - Art. 44 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 45 Übergangsbestimmungen
 - Art. 46 Koordination mit dem Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 2015
 - Art. 47 Referendum und Inkrafttreten
 - Anhang
 - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse