Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festle... (931.13) 
                
                
            INHALT
Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festlegung der Abgabesätze für das Jahr 2002
- Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festlegung der Abgabesätze für das Jahr 2002
 - § 27 Waldgesetz: Festlegung der
 - 3. Juli 2001
 - 1. Die Abgabe für die Bürgergemeinden für das Beitragsjahr 2002 beträgt
 - 2. Die Einwohnergemeinden haben für das Jahr 2002 keine Abgabe zu
 - 3. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.