Abkommen (0.142.111.729) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - Art. 1 Definitionen und Anwendungsbereich
 - Art. 2 Rückübernahme von Staatsangehörigen
 - Art. 3 Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
 - Art. 4 Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen durch die für die Einreise verantwortliche Vertragspartei
 - Art. 5 Aufenthaltserlaubnisse
 - Art. 6 Identität und Staatsangehörigkeit
 - Art. 7 Präsentation des Rückübernahmegesuchs
 - Art. 8 Fristen
 - Art. 9 Rechtsausschluss der Rückübernahmeverpflichtung
 - Art. 10 Durchbeförderung
 - Art. 11 Erlittene und verursachte Schäden
 - Art. 12 Datenschutz
 - Art. 13 Kosten
 - Art. 14 Expertenausschuss
 - Art. 15 Unberührtheitsklausel
 - Art. 16 Anwendungsprotokoll
 - Art. 17 Territoriale Anwendung
 - Art. 18 Inkrafttreten
 - Art. 19 Suspendierung und Kündigung
 - Art. 20 Verwahrer
 - Unterschriften
 - Protokoll über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
 - Art. 1 Gesuch
 - Art. 2 Beweismittel für Drittstaatsangehörige
 - Art. 3 Antwort auf das Gesuch
 - Art. 4 Reiseausweis
 - Art. 5 Rückübernahmeverfahren
 - Art. 6 Begleitung
 - Art. 7 Grenzübergänge
 - Art. 8 Zuständige Behörden
 - Art. 9 Expertenausschuss
 - Art. 10 Schlussbestimmung
 - Anhang 1
 - Abkommen
 - zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (Königreich Belgien, Grossherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
 - Rückübernahmegesuch
 - A – Daten bezüglich der rückzuübernehmenden Person ⁷
 - B – Angaben über minderjährige Kinder ⁸ , ⁹
 - C – Dokumente, anhand deren die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person festgestellt oder glaubhaft gemacht werden kann ¹⁰
 - D – Falls vorhanden Informationen über Visa oder Aufenthaltstitel der rückzuübernehmenden Person ¹¹
 - E – Beweismittel, nach denen die Bedingungen für eine Rückübernahme erfüllt sind ¹²
 - F – Begründung
 - G – Datum und Unterschrift
 - H – Empfangsbestätigung des Gesuchs
 - I – Antwort zum Gesuch
 - Anhang 2
 - Abkommen
 - zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (Königreich Belgien, Grossherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
 - Anmeldung der Rückreise
 - A – Daten bezüglich der rückzuübernehmenden Person
 - B – Information über die Antwort auf das Rückübernahmegesuch
 - C – Vorgeschlagene Modalitäten für die Rückübernahme
 - D – Besondere Bestimmungen
 - E – Bemerkungen
 - F – Datum und Unterschrift