BäderFAugPrV SL 1998 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Vom 25. Juni 1998
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Vom 25. Juni 1998
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Prüfungsausschuss
 - § 1 Errichtung
 - § 2 Zusammensetzung und Berufung
 - § 3 Befangenheit
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Geschäftsführung
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt II Vorbereitung der Prüfung
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in besonderen Fällen
 - § 10 Anmeldung zur Prüfung
 - § 11 Entscheidung über die Zulassung
 - Abschnitt III Durchführung der Prüfung
 - § 12 Prüfungsgegenstand
 - § 13 Gliederung der Prüfung
 - § 14 Prüfungsaufgaben
 - § 15 Nichtöffentlichkeit
 - § 16 Leitung und Aufsicht
 - § 17 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 19 Rücktritt und Nichtteilnahme
 - Abschnitt IV Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
 - § 20 Bewertung
 - § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses
 - § 22 Prüfungszeugnis
 - § 23 Mitteilung über die nicht bestandene Prüfung; Rücknahme des Prüfungszeugnisses
 - Abschnitt V Wiederholungsprüfung
 - § 24 Wiederholungsprüfung
 - Abschnitt VI Zwischenprüfung
 - § 25 Zweck und Zeitpunkt
 - § 26 Prüfungsgegenstand
 - § 27 Durchführung
 - § 28 Niederschrift über Prüfung und Ausbildungsstand
 - § 29 Prüfungsbescheinigung
 - Abschnitt VII Schlussbestimmungen
 - § 30 Umschulung
 - § 31 Rechtsbehelfsbelehrung
 - § 32 Prüfungsunterlagen
 - § 33 In-Kraft-Treten
 - Anlagen 1 bis 7