AGSGB XII 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 8. März 2005
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 8. März 2005
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Träger der Sozialhilfe
 - § 2 Sachliche Zuständigkeit
 - § 2a Örtliche Zuständigkeit
 - § 3 Heranziehung von Gemeinden durch die örtlichen Träger
 - § 4 Heranziehung örtlicher Träger und von Gemeinden durch den überörtlichen Träger
 - § 5 Kostenträger
 - § 6 Fachaufsicht bei Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 - § 6a Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 - § 6b Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für gewährte Barbeträge
 - § 7 Zuständige Behörden
 - § 8 Erhöhung der Einkommensgrenze
 - § 9 Belastungsausgleich für die örtlichen Träger der Sozialhilfe
 - § 10 Kostenbeteiligung bei Unterbringung nach § 2 Abs. 2 Nr. 6
 - § 11 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
 - § 12 Vorläufige Hilfeleistung
 - § 13 Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe
 - § 14 Beteiligung sozial erfahrener Personen
 - § 15 Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege