PrivSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
- Gesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Begriffsbestimmung
 - § 2 Aufgabe
 - § 3 Bezeichnung
 - § 4 Staatliche Schulaufsicht
 - 2. Abschnitt Ersatzschulen
 - § 5 Begriff
 - § 6 Genehmigung
 - § 7 Voraussetzungen der Genehmigung
 - § 8 Zulassung einer privaten Grundschule
 - § 9 Wirkung der Genehmigung
 - § 10 Widerruf der Genehmigung
 - § 11 Erlöschen der Genehmigung
 - § 12 Lehrpläne
 - § 13 Auflösung von Ersatzschulen
 - 3. Abschnitt Ergänzungsschulen
 - § 14 Begriff und Bezeichnung
 - § 15 Anzeigepflicht
 - § 16 Untersagung des Betriebs
 - § 17 Erfüllung der Berufsschulpflicht
 - 4. Abschnitt Staatliche Anerkennung
 - § 18 Anerkennung von Ersatzschulen
 - § 19 Anerkennung von Ergänzungsschulen
 - § 20 Bezeichnung
 - § 21 Widerruf der Anerkennung
 - 5. Abschnitt Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft
 - § 22 Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft
 - § 23 Lehrkräfte der Ersatzschulen
 - § 24 Lehrkräfte der Ergänzungsschulen
 - § 25 Beschäftigung von staatlichen Lehrkräften
 - § 26 Zuweisung
 - § 27
 - 6. Abschnitt Öffentliche Finanzhilfe
 - § 28 Voraussetzungen für die staatliche Finanzhilfe
 - § 29 Berechnung der staatlichen Finanzhilfe
 - § 30 Verwendung der staatlichen Finanzhilfe
 - § 31 Wegfall oder Kürzung der staatlichen Finanzhilfe
 - § 31a Baumaßnahmen
 - § 32 Staatliche Zuschüsse
 - § 32a Sonderregelung für private Grundschulen, Förderschulen und Ersatzschulen besonderer pädagogischer Prägung
 - § 32b
 - § 32c Wertausgleich
 - § 32d Beförderungskosten
 - 7. Abschnitt Freie Einrichtungen und Privatunterricht
 - § 33 Freie Einrichtungen
 - § 34 Privatunterricht
 - § 35 Untersagung der Unterrichtserteilung
 - 8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
 - § 36 Ordnungswidrigkeiten
 - 9. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 37 Übergangsregelung
 - § 38 Durchführung des Gesetzes
 - § 38a
 - § 39 Bestandsgarantie
 - § 40 (aufgehoben)