DSchG M-V 
                
                
            INHALT
Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998
- Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Abschnitt Behörden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
 - § 3 Denkmalschutzbehörden
 - § 4 Denkmalfachbehörde
 - § 5 Denkmalliste
 - Dritter Abschnitt Maßnahmen für Denkmale
 - § 6 Erhaltungspflicht
 - § 7 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
 - § 8 Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
 - § 9 Auskunfts- und Duldungspflichten
 - § 10 Denkmale der Kirchen und öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften
 - Vierter Abschnitt Besondere Maßnahmen
 - § 11 Fund von Denkmalen
 - § 12 Nachforschungen
 - § 13 Schatzregal
 - § 14 Grabungsschutzgebiete
 - § 15 Sonderregelung bei Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen
 - Fünfter Abschnitt Denkmalrechtliche Verfügungen, Zugang zu Denkmalen, Kennzeichnung, Entschädigung
 - § 16 Allgemeine Maßnahmen der Denkmalbehörden
 - § 17 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
 - § 18 Zugang zu Denkmalen
 - § 19 Kennzeichnung der Denkmale
 - § 20 Durchsetzung der Erhaltung
 - § 21 Enteignungen
 - § 22 Vorkaufsrecht
 - § 23 Entschädigung
 - Sechster Abschnitt Denkmalförderung
 - § 24 Finanzielle Zuwendungen
 - § 25 Bescheinigung für steuerliche Zwecke
 - Siebter Abschnitt Schlußvorschriften
 - § 26 Ordnungswidrigkeiten
 - § 27 Verwaltungsvorschriften
 - § 28 Übergangsvorschriften
 - § 29 (Inkrafttreten)