FintMechAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (FintMechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung - FintMechAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 7 Inhalt von Teil 1
 - § 8 Prüfungsbereich von Teil 1
 - § 9 Inhalt von Teil 2
 - § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
 - § 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
 - § 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien
 - § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
 - § 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
 - § 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
 - § 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin