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            INHALT
Börsenverordnung Vom 16. Dezember 2008
- Börsenverordnung Vom 16. Dezember 2008
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Art, Umfang und Form der nach § 4 Abs. 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
 - § 1 Art und Umfang der nach § 4 Abs. 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
 - § 2 Form
 - Zweiter Teil Anzeige einer bedeutenden Beteiligung
 - § 3 Art und Umfang der Anzeige nach § 6 Abs. 1 des Börsengesetzes
 - Dritter Teil Wahl der Börsenräte der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland
 - § 4 Zusammensetzung des Börsenrates der Frankfurter Wertpapierbörse
 - § 5 Zusammensetzung des Börsenrates der Eurex Deutschland
 - § 6 Wahl
 - § 7 Wahlausschuss
 - § 8 Bekanntmachungen
 - § 9 Wahltermin
 - § 10 Wahlvorschläge
 - § 11 Wählbarkeit
 - § 12 Wählerlisten
 - § 13 Wahlberechtigung und Stimmrecht
 - § 14 Wahlhandlung
 - § 15 Ermittlung des Wahlergebnisses
 - § 16 Wahlniederschrift
 - § 17 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - § 18 Wahlprüfung
 - § 19 Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Anleger
 - § 20 Verlust des Börsenratssitzes und Ergänzungswahl
 - § 21 Amtszeit des Börsenrates
 - Vierter Teil Sanktionsausschuss
 - § 22 Errichtung
 - § 23 Mitglieder des Sanktionsausschusses
 - § 24 Organisation des Sanktionsausschusses
 - § 25 Einleitung des Sanktionsverfahrens
 - § 26 Beteiligte
 - § 27 Mitwirkung der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsengeschäftsführung
 - § 28 Grundsatz des schriftlichen Verfahrens
 - § 29 Mündliche Erörterung
 - § 30 Beweismittel und Anhörung der Beteiligten
 - § 31 Mitwirkung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen
 - § 32 Entscheidung und Kosten
 - Fünfter Teil Schlussbestimmungen
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten