MeldDüV 
                
                
            INHALT
Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDüV) Vom 22. August 2018
- Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDüV) Vom 22. August 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Standards der Datenübermittlung
 - Zweiter Teil Automatisierter Abruf bei der öffentlichen Stelle
 - § 2 Öffentliche Stelle
 - § 3 Datenübermittlung an die Polizeibehörden
 - § 4 Datenübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
 - § 5 Datenübermittlung an die Gerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter sowie das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
 - Dritter Teil Regelmäßige Datenübermittlung durch automatisierte Abrufe
 - § 6 Datenübermittlung an die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
 - § 7 Datenübermittlung an die Ausländerbehörden
 - § 8 Datenübermittlung an die Suchdienste
 - § 9 Datenübermittlung an die Jugendämter, Agenturen für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, kommunalen und zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und gemeinsamen Einrichtungen
 - § 10 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden
 - § 11 Datenübermittlung an die Standesämter
 - § 12 Datenübermittlung an die Waffenerlaubnisbehörden
 - § 13 Datenübermittlung an die Sprengstofferlaubnisbehörden
 - § 14 Datenübermittlung an die Wiedergutmachungsbehörden
 - § 15 Datenübermittlung an die Rehabilitierungsbehörden
 - § 16 Datenübermittlung an die Wohngeldstellen
 - § 17 Datenübermittlung an die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden
 - § 18 Datenübermittlung an die Versorgungsämter und an den Landeswohlfahrtsverband Hessen
 - § 19 Datenübermittlung an die Vollstreckungsstellen der Finanzämter
 - § 20 Datenübermittlung an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
 - § 21 Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen
 - § 22 Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen
 - Vierter Teil Regelmäßige automatisierte Datenübermittlung
 - § 23 Datenübermittlung an die Schulen und Gesundheitsämter
 - § 24 Datenübermittlung an das Hessische Statistische Landesamt
 - § 25 Datenübermittlung an das Hessische Kindervorsorgezentrum
 - § 26 Datenübermittlung an das Hessische Krebsregister
 - § 27 Datenübermittlung an die Staatskanzlei
 - § 28 Datenübermittlung an den Hessischen Rundfunk
 - § 29 Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
 - Fünfter Teil Schlussvorschriften
 - § 30 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten