ZensG2021AG HE 
                
                
            INHALT
Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 Vom 25. März 2020
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 Vom 25. März 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zuständigkeit des Hessischen Statistischen Landesamtes
 - § 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
 - § 3 Einrichtung von Erhebungsstellen
 - § 4 Leitung der Erhebungsstellen
 - § 5 Fachaufsicht
 - § 6 Trennung der Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen
 - § 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen
 - § 8 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten
 - § 9 Durchführung von Erhebungen
 - § 10 Rechtsschutz
 - § 11 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 - § 12 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
 - § 13 Kosten
 - § 14 Datenschutz
 - § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten