WaffG 
                
                
            INHALT
Waffengesetz (WaffG)
- Waffengesetz (WaffG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
 - § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
 - § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
 - Abschnitt 2
 - Umgang mit Waffen oder Munition
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
 - § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
 - § 5 Zuverlässigkeit
 - § 6 Persönliche Eignung
 - § 7 Sachkunde
 - § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
 - § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
 - Unterabschnitt 2
 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
 - § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
 - § 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
 - § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
 - § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
 - § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
 - § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
 - § 15a Sportordnungen
 - § 15b Fachbeirat Schießsport
 - § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
 - § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
 - § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
 - § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
 - § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
 - Unterabschnitt 4
 - Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
 - § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
 - § 21a Stellvertretungserlaubnis
 - § 22 Fachkunde
 - § 23 (weggefallen)
 - § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
 - § 25 Verordnungsermächtigungen
 - § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung
 - § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
 - § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
 - § 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
 - § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
 - § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
 - Unterabschnitt 5
 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
 - § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
 - § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
 - § 31 (weggefallen)
 - § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
 - § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
 - Unterabschnitt 6
 - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
 - § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
 - § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
 - § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
 - § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
 - § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis
 - § 37b Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
 - § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme
 - § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
 - § 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht
 - § 37f Inhalt der Anzeigen
 - § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte
 - § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
 - § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland
 - § 38 Ausweispflichten
 - § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
 - § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation
 - Unterabschnitt 6a
 - Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
 - § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
 - § 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
 - Unterabschnitt 7
 - Verbote
 - § 40 Verbotene Waffen
 - § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
 - § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
 - § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
 - Abschnitt 3
 - Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
 - § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
 - § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
 - § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
 - § 45 Rücknahme und Widerruf
 - § 46 Weitere Maßnahmen
 - § 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
 - § 48 Sachliche Zuständigkeit
 - § 49 Örtliche Zuständigkeit
 - § 50 (weggefallen)
 - Abschnitt 4
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 51 Strafvorschriften
 - § 52 Strafvorschriften
 - § 52a (weggefallen)
 - § 53 Bußgeldvorschriften
 - § 54 Einziehung
 - Abschnitt 5
 - Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
 - § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
 - § 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
 - § 57 Kriegswaffen
 - Abschnitt 6
 - Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
 - § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
 - § 59 Verwaltungsvorschriften
 - § 60 (weggefallen)
 - § 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern
 - Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
 - Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste