WTG LSA 
                
                
            INHALT
Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG LSA) Vom 17. Februar 2011
- Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG LSA) Vom 17. Februar 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Zweck des Gesetzes
 - § 2 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
 - § 3 Stationäre Einrichtungen
 - § 4 Sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen
 - § 5 Selbstorganisierte Wohngemeinschaften
 - § 6 Ausschluss vom Anwendungsbereich
 - Abschnitt 2 Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe sowie des Verbraucherschutzes
 - § 7 Beratungsanspruch
 - § 8 Transparenz, Veröffentlichungspflicht und Informationen für Verbraucher
 - § 9 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
 - § 10 Öffnung in das Gemeinwesen unter Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements
 - Abschnitt 3 Vorschriften für stationäre Einrichtungen
 - § 11 Qualitätsanforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung
 - § 12 Anzeigepflicht
 - § 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
 - § 14 Pflichten nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Verfahren bei Erhöhung der Entgelte
 - § 15 Verbot der Leistungsannahme
 - Abschnitt 4 Vorschriften für sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen
 - § 16 Qualitätsanforderungen an nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
 - § 17 Qualitätsanforderungen an betreute Wohngruppen
 - § 18 Anzeigepflicht bei sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen
 - Abschnitt 5 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
 - § 19 Prüfung und Qualitätssicherung von stationären Einrichtungen
 - § 20 Prüfung und Qualitätssicherung von sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen
 - § 21 Ordnungsrechtliche Maßnahmen
 - § 22 Beratung bei Mängeln
 - § 23 Anordnungen
 - § 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
 - § 25 Aufnahmestopp
 - § 26 Untersagung
 - § 27 Erprobungs- und Ausnahmeregelungen
 - § 28 Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
 - § 29 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
 - § 30 Tätigkeitsbericht der zuständigen Behörde
 - Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Verordnungsermächtigungen und Schlussregelungen
 - § 31 Ordnungswidrigkeiten
 - § 32 Zuständigkeiten
 - § 33 Verordnungen
 - § 34 Einschränkung von Grundrechten
 - § 35 Übergangsregelung
 - § 36 Berichtspflicht
 - § 37 Folgeänderungen
 - § 38 Anwendungsregelung
 - § 39 Inkrafttreten