BbS-VO 
                
                
            INHALT
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juli 2015
- Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juli 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - Kapitel 1 Geltungsbereich
 - § 1 Geltungsbereich
 - Kapitel 2 Schulformübergreifende Regelungen für die Ausbildung
 - § 2 Aufnahmekapazität
 - § 3 Schulversäumnisse
 - § 4 Beendigung des Schulverhältnisses
 - § 5 Inhalt der Ausbildung
 - § 6 Leistungsbewertung
 - § 7 Anrechnung von Vorleistungen
 - § 8 Abschlüsse
 - § 9 Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen außerhalb der Fachoberschule
 - § 10 Zeugnisse
 - Teil 2 Besondere Vorschriften für die Schulform Berufsschule
 - § 11 Aufgaben
 - § 12 Dauer der Ausbildung
 - § 13 Anmeldung
 - § 14 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 15 Unterrichtsorganisation
 - § 16 Freistellung vom Unterricht
 - § 17 Bewertung des berufsbezogenen Lernbereichs
 - § 18 Abschlüsse
 - Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule
 - Kapitel 1 Allgemeines
 - Abschnitt 1 Aufnahme
 - § 19 Anmeldung
 - § 20 Auswahlverfahren
 - § 21 Aufnahmevoraussetzungen
 - Abschnitt 2 Ausbildung
 - § 22 Theoretische Ausbildung
 - § 23 Praktische Ausbildung
 - § 24 Versetzung oder Verbleib im Bildungsgang
 - § 25 Wiederholung des Schuljahrganges
 - Abschnitt 3 Abschlussprüfung
 - § 26 Prüfungsausschuss
 - § 27 Teilnahme an der Abschlussprüfung
 - § 28 Versäumnisse und Nachholungen
 - § 29 Vornoten
 - § 30 Täuschungsversuch
 - § 31 Störungen
 - § 32 Schriftliche Prüfung
 - § 33 Mündliche Prüfung
 - § 34 Fachpraktische oder praktische Prüfung
 - § 35 Nachteilsausgleich
 - § 36 Prüfungsergebnis und Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 37 Wiederholung der Abschlussprüfung
 - § 38 Prüfungsniederschrift
 - § 39 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 40 Prüfung für Fernunterrichtsteilnehmerinnen und Fernunterrichtsteilnehmer
 - § 41 Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Bundes
 - Kapitel 2 Berufsfachschule
 - Abschnitt 1 Ein- und zweijährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss
 - § 42 Aufgaben
 - § 43 Fachrichtungen
 - § 44 Dauer der Ausbildung
 - § 45 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 46 Versetzung
 - § 47 Wiederholung
 - § 48 Ausgleichsregelungen
 - § 49 Praktische Ausbildung
 - § 50 Schriftliche Prüfung
 - § 51 Abschlüsse und Berechtigungen
 - Abschnitt 2 Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss
 - Unterabschnitt 1 Einjährige Berufsfachschule
 - § 52 Aufgaben
 - § 53 Fachrichtung
 - § 54 Dauer der Ausbildung
 - § 55 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 56 Schriftliche Prüfung
 - § 57 Fachpraktische Prüfung
 - § 58 Abschluss und Berechtigung
 - § 58a Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - Unterabschnitt 2 Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule
 - § 59 Aufgaben
 - § 60 Fachrichtungen
 - § 61 Dauer und Gliederung der Ausbildung
 - § 62 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 63 Versetzung
 - § 64 Ausgleichsregelungen
 - § 65 Schriftliche Prüfung
 - § 66 Fachpraktische Prüfung
 - § 67 Zusatzprüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
 - § 68 Abschlüsse und Berechtigungen
 - Abschnitt 3 Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe
 - § 69 Aufgaben
 - § 70 Fachrichtungen
 - § 71 Dauer der Ausbildung
 - § 72 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 73 Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht, praktische Ausbildung
 - § 74 Teilnahmebescheinigungen und Ausgleichsregelungen
 - § 75 Versetzung
 - § 76 Staatliche Prüfung
 - § 77 Prüfungsausschuss, Prüfungsverfahren, Prüfungstermine
 - § 78 Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 79 Abschlüsse
 - Kapitel 3 Fachoberschule
 - § 80 Aufgaben
 - § 81 Fachrichtungen und Schwerpunkte
 - § 82 Dauer und Gliederung der Ausbildung
 - § 83 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 84 Versetzung
 - § 85 Ausgleichsregelungen
 - § 86 Vornoten
 - § 87 Prüfungsfächer
 - § 88 Abschluss
 - Kapitel 4 Berufliches Gymnasium
 - § 89 Geltungsbereich der Oberstufenverordnung
 - § 90 Fachrichtungen
 - § 91 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 92 Unterricht in der Einführungsphase
 - § 93 Versetzung in die Qualifikationsphase
 - § 94 Fremdsprachenbelegung
 - § 95 Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase
 - § 96 Belegungsverpflichtungen
 - § 97 Prüfungsfächer
 - § 98 Block I
 - § 99 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
 - § 100 (aufgehoben)
 - Kapitel 5 Fachschule
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 101 Aufgaben
 - § 102 Gliederung der Fachschule
 - § 103 Organisation der Ausbildung
 - § 104 Anrechnung von Vorleistungen
 - § 105 Versetzung
 - § 106 Ausgleichsregelungen
 - § 107 Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 108 Anerkennung von Befähigungsnachweisen
 - Abschnitt 2 Regelungen zu den Fachbereichen
 - Unterabschnitt 1 Fachbereich Agrarwirtschaft
 - § 109 Fachrichtung und Umfang der Ausbildung
 - § 110 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 111 Gelenktes Praktikum
 - § 112 Schriftliche Prüfung
 - § 113 Abschlüsse und Berechtigungen
 - Unterabschnitt 2 Fachbereich Technik
 - § 114 Fachrichtungen, Schwerpunkte und Umfang der Ausbildung
 - § 115 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 116 Gelenktes Praktikum
 - § 117 Schriftliche Prüfung
 - § 118 Abschlüsse und Berechtigungen
 - Unterabschnitt 3 Fachbereich Wirtschaft
 - § 119 Fachrichtungen und Umfang der Ausbildung
 - § 120 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 121 Gelenktes Praktikum
 - § 122 Schriftliche Prüfung
 - § 123 Abschlüsse und Berechtigungen
 - Unterabschnitt 4 Fachbereich Sozialwesen
 - § 124 Fachrichtungen
 - Titel 1 Fachrichtung Sozialpädagogik
 - § 125 Umfang und Organisation der Ausbildung
 - § 126 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 127 Praktische Ausbildung
 - § 128 Theoretische Prüfung
 - § 129 Praktische Prüfung
 - § 130 Feststellen der Endnote für die praktische Ausbildung
 - § 131 Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 132 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - Titel 2 Fachrichtung Heilerziehungspflege
 - § 133 Umfang der Ausbildung
 - § 134 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 135 Praktische Ausbildung
 - § 136 Schriftliche Prüfung
 - § 137 Praktische Prüfung
 - § 138 Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 139 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - Titel 3 Fachrichtung Heilpädagogik
 - § 140 Umfang der Ausbildung, Dauer und Ausbildungsbeginn
 - § 141 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 142 Praktische Ausbildung
 - § 143 Schriftliche Prüfung
 - § 144 Praktische Prüfung
 - § 145 Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 145a Sonderregelungen für das Schuljahr 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
 - Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 146 Übergangsvorschriften
 - § 147 Inkrafttreten, Außerkrafttreten