LederGerbAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (LederGerbAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung - LederGerbAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 - Abschnitt 2
 - Abschluss- und Gesellenprüfung
 - § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 8 Inhalt von Teil 1
 - § 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
 - § 10 Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
 - § 11 Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
 - § 12 Inhalt von Teil 2
 - § 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
 - § 14 Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
 - § 15 Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
 - § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik