LVwG 
                
                
            INHALT
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992
- Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Einleitende Vorschrift
 - § 1 Geltungsbereich des Gesetzes
 - Erster Teil Verwaltungsorganisation
 - Abschnitt I Die Träger der Verwaltung und ihre Behörden
 - Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 2 Träger der öffentlichen Verwaltung
 - § 3 Behörden
 - Unterabschnitt 2 Behörden des Landes, der Gemeinden, Kreise und Ämter
 - § 4 Landesbehörden
 - § 5 Oberste Landesbehörden
 - § 6 Landesoberbehörden
 - § 7 Untere Landesbehörden
 - § 8 Errichtung und Auflösung von Landesbehörden
 - § 9 Errichtung gemeinsamer Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund
 - § 10 Amtliches Verzeichnis der Landesbehörden
 - § 11 Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter
 - Unterabschnitt 3 Sonstige Behörden
 - § 12 Behörden der sonstigen Körperschaften und der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 13 Natürliche und juristische Personen des Privatrechts
 - Abschnitt II Aufsicht
 - Unterabschnitt 1 Dienst- und Fachaufsicht über Behörden des Landes
 - § 14 Dienstaufsicht und Fachaufsicht
 - § 15 Umfang der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht
 - § 16 Mittel der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht
 - Unterabschnitt 2 Fachaufsicht über sonstige Behörden
 - § 17 Fachaufsicht über Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter
 - § 18 Umfang und Mittel der Fachaufsicht
 - § 19 Fachaufsicht über Behörden der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen
 - § 20 Aufsicht über natürliche und juristische Personen des Privatrechts
 - § 21 Aufsicht bei der Ausführung von Bundesrecht
 - Abschnitt III Aufgabenübertragung und Zuständigkeit
 - Unterabschnitt 1 Aufgabenübertragung
 - § 22 Bestimmung des Verwaltungsträgers
 - § 23 Übertragung von Aufgaben auf Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 24 Übertragung von Aufgaben auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts
 - Unterabschnitt 2 Sachliche Zuständigkeit
 - § 25 Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit
 - § 25a Experimentierklausel
 - § 26 Grundsätze für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden
 - § 27 Änderung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden
 - Unterabschnitt 3 Sachliche Zuständigkeit nach Bundesrecht
 - § 28 Bestimmung der Zuständigkeit
 - Unterabschnitt 4 Örtliche Zuständigkeit
 - § 29 Grundsatz
 - § 30 Bestimmung der Bezirke, Feste Fehmarnbeltquerung
 - § 31 Örtliche Zuständigkeit
 - Abschnitt IV Amtshilfe und europäische Verwaltungszusammenarbeit
 - Unterabschnitt 1 Amtshilfe
 - § 32 Amtshilfepflicht
 - § 33 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
 - § 33a Auswahl der Behörde
 - § 34 Durchführung der Amtshilfe
 - § 35 Kosten der Amtshilfe
 - § 36 Amtshilfe zwischen Behörden des Bundes und der Länder
 - Unterabschnitt 2 Europäische Verwaltungszusammenarbeit
 - § 36a Grundsätze der Hilfeleistung
 - § 36b Form und Behandlung der Ersuchen
 - § 36c Kosten der Hilfeleistung
 - § 36d Mitteilungen von Amts wegen
 - § 36e Anwendbarkeit
 - Abschnitt V Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - Unterabschnitt 1 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
 - § 37 Begriff
 - § 38 Errichtung
 - § 39 Aufhebung
 - § 40 Satzung
 - Unterabschnitt 2 Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
 - § 41 Begriff
 - § 42 Errichtung
 - § 43 Aufhebung
 - § 44 Satzungen
 - § 45 Benutzungsordnungen für nichtrechtsfähige Anstalten
 - Unterabschnitt 3 Rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 46 Begriff
 - § 47 Errichtung
 - § 48 Aufhebung
 - § 49 Satzungen
 - Unterabschnitt 4 Aufsicht über Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und über rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 50 Aufsicht
 - § 51 Zuständigkeit
 - § 52 Umfang der Aufsicht
 - Zweiter Teil Verwaltungshandeln
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - Unterabschnitt 1 Elektronische Kommunikation
 - § 52a Elektronische Kommunikation
 - § 52b Elektronischer Zugang zur Verwaltung
 - § 52c Informationen zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
 - § 52d Elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung
 - § 52e Ersetzendes Scannen
 - § 52f Akteneinsicht in elektronische Akten
 - § 52g Elektronische Zahlungsverfahren und Rechnungen
 - § 52h Barrierefreiheit
 - § 52i Zentrale E-Governmentstelle
 - Unterabschnitt 1a Verwaltungshandeln durch Verordnung
 - § 53 Begriff der Verordnung
 - § 54 Landesverordnungen
 - § 55 Kreis-, Stadt-, Gemeinde- und Amtsverordnungen
 - § 56 Form der Verordnungen
 - § 57 Verbot des Widerspruchs mit anderen Rechtsvorschriften
 - § 58 Inhalt der Verordnungen
 - § 59
 - § 60 Amtliche Bekanntmachung
 - § 61 Inkrafttreten
 - § 62 Geltungsdauer, Aufhebung
 - § 63 Wirkung bei Gebietsänderungen
 - § 64 Sonstige allgemeinverbindliche Anordnungen
 - Unterabschnitt 2 Verwaltungshandeln durch Satzung
 - § 65 Begriff der Satzung
 - § 66 Form der Satzungen
 - § 67 Inhalt der Satzungen
 - § 68 Amtliche Bekanntmachung
 - § 69 Inkrafttreten
 - § 70 Wirkung bei Gebietsänderungen
 - Unterabschnitt 3 Bewilligungsrichtlinien
 - § 71 Bewilligungsrichtlinien
 - Unterabschnitt 4 Verwaltungshandeln durch Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag
 - I. Allgemeine Grundsätze
 - § 72 Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
 - § 73 Ermessen
 - II. Das Verwaltungsverfahren
 - 1. Verfahrensgrundsätze
 - § 74 Begriff des Verwaltungsverfahrens
 - § 75 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
 - § 76 Beteiligungsfähigkeit
 - § 77 Handlungsfähigkeit
 - § 78 Beteiligte
 - § 79 Bevollmächtigte und Beistände
 - § 79a Bestellung von Empfangsbevollmächtigten
 - § 80 Bestellung von Vertreterinnen oder Vertretern von Amts wegen
 - § 80a Vertreterinnen oder Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
 - § 80b Vertreterinnen oder Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
 - § 80c Gemeinsame Vorschriften für Vertreterinnen und Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse
 - § 81 Ausgeschlossene Personen
 - § 81a Besorgnis der Befangenheit
 - § 82 Beginn des Verfahrens
 - § 82a Amtssprache
 - § 82b Regional- und Minderheitensprachen vor Behörden
 - § 83 Untersuchungsgrundsatz
 - § 83a Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
 - § 84 Beweismittel
 - § 85
 - § 86 Versicherung an Eides Statt
 - § 86a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
 - § 87 Anhörung Beteiligter
 - § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte
 - § 88a Geheimhaltung
 - 2. Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
 - § 89 Fristen, Termine
 - § 90 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
 - 3. Amtliche Beglaubigung
 - § 91 Beglaubigung von Dokumenten
 - § 92 Beglaubigung von Unterschriften
 - 4. Ehrenamtliche Tätigkeit
 - § 93 Anwendbarkeit der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
 - § 94 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
 - § 95 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
 - § 96 Verschwiegenheitspflicht
 - § 97 Entschädigung
 - § 98 Abberufung
 - § 99 Ordnungswidrigkeiten
 - 5. Ausschüsse
 - § 100 Anwendbarkeit der Vorschriften über Ausschüsse
 - § 101 Ordnung in den Sitzungen
 - § 102 Beschlußfähigkeit
 - § 103 Beschlußfassung
 - § 104 Wahlen durch Ausschüsse
 - § 105 Niederschrift
 - III. Der Verwaltungsakt
 - 1. Zustandekommen des Verwaltungsaktes
 - § 106 Begriff des Verwaltungsaktes
 - § 106a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
 - § 107 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
 - § 108 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
 - § 108a Zusicherung
 - § 109 Begründung des Verwaltungsaktes
 - § 110 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
 - § 111 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
 - § 111 a Genehmigungsfiktion
 - 2. Bestandskraft des Verwaltungsaktes
 - § 112 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
 - § 113 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
 - § 114 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
 - § 115 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
 - § 115a Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
 - § 116 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
 - § 117 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
 - § 117a Erstattung, Verzinsung
 - § 118 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
 - § 118a Wiederaufgreifen des Verfahrens
 - § 118b Rückgabe von Urkunden und Sachen
 - 3. Rechtsbehelfsverfahren
 - § 119 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
 - § 120 Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren
 - 4. Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
 - § 120a Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
 - IV. Der öffentlich-rechtliche Vertrag
 - § 121 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
 - § 122 Vergleichsvertrag
 - § 123 Austauschvertrag
 - § 124 Schriftform
 - § 125 Zustimmung von Dritten und Behörden
 - § 126 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
 - § 127 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
 - § 128 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
 - § 129 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
 - Abschnitt II Besondere Verfahrensarten
 - Unterabschnitt 1 Förmliches Verwaltungsverfahren
 - § 130 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren
 - § 131 Form des Antrags
 - § 132 Mitwirkung von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen
 - § 133 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten
 - § 134 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
 - § 135 Verlauf der mündlichen Verhandlung
 - § 136 Entscheidung
 - § 137 Anfechtung der Entscheidung
 - § 138 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
 - Unterabschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
 - § 138a Anwendbarkeit
 - § 138b Verfahren
 - § 138c Informationspflichten
 - § 138d Gegenseitige Unterstützung
 - § 138e Elektronisches Verfahren
 - Unterabschnitt 2 Planfeststellungsverfahren
 - § 139 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
 - § 140 Anhörungsverfahren
 - § 141 Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung
 - § 142 Rechtswirkungen der Planfeststellung
 - § 143 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
 - § 144 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
 - § 145 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
 - Unterabschnitt 3 Zustellungsverfahren
 - § 146 Ausdrückliche Anordnung der Zustellung
 - § 147 Allgemeines
 - § 148 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
 - § 149 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
 - § 150 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
 - § 150a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
 - § 151 Zustellung an gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter
 - § 152 Zustellung an Bevollmächtigte
 - § 153 Heilung von Zustellungsmängeln
 - § 154 Zustellung im Ausland
 - § 155 Öffentliche Zustellung
 - §§ 156 bis 161
 - Abschnitt III Öffentliche Sicherheit
 - Unterabschnitt 1 Aufgaben und Zuständigkeit
 - § 162 Aufgaben
 - § 163 Ordnungsbehörden und Polizei
 - § 164 Begriff der Ordnungsbehörden und der Polizei
 - § 165 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
 - § 166 Örtliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
 - § 167 Selbsteintrittsrecht der unteren Fachaufsichtsbehörden
 - § 168 Sachliche Zuständigkeit der Polizei
 - § 169 Örtliche Zuständigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
 - § 170 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Land Schleswig-Holstein stehen
 - § 171 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Schleswig-Holsteins
 - § 172 Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei
 - Unterabschnitt 2 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
 - I. Allgemeine Vorschriften
 - § 173 Rechtsgrundlage
 - § 174 Allgemeiner Grundsatz
 - § 175 Verordnungen über die öffentliche Sicherheit
 - § 176 Verwaltungsakte (Verfügungen)
 - II. Personenbezogene Daten
 - 1. Allgemeiner Grundsatz
 - § 177 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - 2. Datenerhebung
 - § 178 Grundsätze der Datenerhebung
 - § 179 Voraussetzungen der Datenerhebung
 - § 180 Befragung und Auskunftspflicht, polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen
 - § 180a Bestandsdatenauskunft
 - § 180b Verfahren zur Bestandsdatenauskunft
 - § 181 Identitätsfeststellung
 - § 181a Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz von Veranstaltungen und staatlichen Einrichtungen
 - § 182 Prüfung von Berechtigungsscheinen
 - § 183 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
 - § 183a Identitätsfeststellung mit medizinischen und molekulargenetischen Mitteln
 - § 183b Untersuchung von Personen
 - § 184 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie auf öffentlichen Flächen
 - § 184a Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte
 - § 185 Besondere Mittel der Datenerhebung
 - § 185a Überwachung der Telekommunikation
 - § 185b Unterbrechung der Telekommunikation
 - § 185c Datenerhebung durch die Verwendung von Vertrauenspersonen
 - § 186 Anordnung und Benachrichtigung bei Maßnahmen nach §§ 185 bis 185c
 - § 186a Grundsätze der Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach §§ 185, 185a und 185c
 - § 186b Aufsichtliche Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und den Landtag
 - § 186c Protokollierung bei verdeckten oder eingriffsintensiven Maßnahmen
 - § 187 Kontrollmeldungen (Verdeckte Registrierungen zur polizeilichen Beobachtung, Gezielte Kontrollen)
 - 3. Speicherung, Veränderung und Nutzung
 - § 188 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und sonstige Verarbeitungszwecke
 - § 188a Datenweiterverarbeitung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
 - § 188b Kennzeichnung
 - § 189 Besondere Voraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 190 Vorgangsverwaltung und Dokumentation
 - 4. Datenübermittlung und Datenabgleich
 - § 191 Grundsätze der Datenübermittlung
 - § 192 Datenübermittlung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden, Datenübermittlung an ausländische Polizeidienststellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen der Europäischen Union und in Staaten des Schengen-Verbundes
 - § 193 Datenübermittlung an Behörden, öffentliche Stellen oder sonstige Stellen
 - § 194 Automatisiertes Abrufverfahren
 - § 195 Datenabgleich
 - § 195a Datenabgleich mit anderen Dateien
 - 5. Weitere Verfahrensvorschriften
 - § 196 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten
 - § 197 (aufgehoben)
 - § 198 (aufgehoben)
 - III. Besondere Maßnahmen
 - § 199 Vorladung
 - § 200 Verfahren bei der Vorführung
 - § 201 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Aufenthaltsgebot und Meldeauflage
 - § 201a Wohnungsverweisung sowie Rückkehr- und Betretungsverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Kontakt- und Näherungsverbot sowie situationsbezogene Datenübermittlung
 - § 201b Elektronische Aufenthaltsüberwachung
 - § 202 Durchsuchung von Personen
 - § 203 Verfahren bei der Durchsuchung von Personen
 - § 204 Gewahrsam von Personen
 - § 205 Verfahren bei amtlichem Gewahrsam
 - § 206 Durchsuchung von Sachen
 - § 206a Durchsuchung bei Gezielten Kontrollen
 - § 207 Verfahren bei der Durchsuchung von Sachen
 - § 208 Betreten und Durchsuchung von Räumen
 - § 209 Verfahren bei der Durchsuchung von Räumen
 - § 210 Sicherstellung von Sachen
 - § 211 Verfahren bei der Sicherstellung von Sachen
 - § 212 Amtliche Verwahrung
 - § 213 Verwertung, Vernichtung
 - § 214 Verfahren bei der Wegnahme einer Person
 - § 215 Verfahren bei der Zwangsräumung
 - § 216 Übertragung des Eigentums
 - Unterabschnitt 3 In Anspruch zu nehmende Personen
 - § 217 Grundsatz
 - § 218 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
 - § 219 Verantwortlichkeit für Sachen
 - § 220 Inanspruchnahme anderer Personen
 - Unterabschnitt 4 Entschädigungsansprüche
 - § 221 Entschädigungsanspruch der Nichtstörerin oder des Nichtstörers
 - § 222 Entschädigungsanspruch unbeteiligter Dritter
 - § 223 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
 - § 224 Entschädigungspflichtiger, Rückgriff
 - § 225 Schadensersatzansprüche aus der Verarbeitung von Daten
 - § 226 Rechtsweg
 - Unterabschnitt 5 Einschränkung von Grundrechten, Kosten
 - § 227 Einschränkung von Grundrechten
 - § 227a Kosten
 - Abschnitt IV Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines Vollzugsverfahren
 - § 228 Grundsatz
 - § 229 Zulässigkeit des Vollzugs von Verwaltungsakten
 - § 230 Sofortiger Vollzug
 - § 231 Vollzugsbehörden
 - § 232 Pflichtige Personen
 - § 233 Vollzug gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger
 - § 234 Vollzug gegen Träger der öffentlichen Verwaltung
 - § 235 Zwangsmittel
 - § 236 Androhung von Zwangsmitteln
 - § 237 Zwangsgeld
 - § 238 Ersatzvornahme
 - § 239 Unmittelbarer Zwang
 - § 240 Ersatzzwangshaft
 - § 241 Einstellung des Vollzugs
 - Unterabschnitt 2 Vollzug von Verwaltungsakten mit besonderem Inhalt
 - § 242 Abgabe einer Erklärung
 - Unterabschnitt 3 Erweiterte Anwendung der Vollzugsvorschriften
 - § 243 Anwendung der Vollzugsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen
 - § 244 Entsprechende Anwendung der Vollzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge
 - § 245 Sonstige entsprechende Anwendung der Vollzugsvorschriften
 - § 246 Maßnahmen gegen Tiere
 - Unterabschnitt 4 Einschränkung von Grundrechten, Rechtsbehelfe und Kosten
 - § 247 Einschränkung von Grundrechten
 - § 248 Rechtsbehelfe
 - § 249 Kosten
 - Unterabschnitt 5 Ausübung unmittelbaren Zwangs
 - I. Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
 - § 250 Rechtliche Grundlagen
 - § 251 Begriffsbestimmung
 - § 252 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte
 - § 253 Handeln auf Anordnung
 - § 254 Hilfeleistung für Verletzte
 - II. Besondere Vorschriften für den unmittelbaren Zwang
 - § 255 Fesselung von Personen
 - § 256 Zum Gebrauch besonderer Zwangsmittel Berechtigte
 - § 256a Vorschriften für den Sprengmittelgebrauch
 - § 257 Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
 - § 258 Schußwaffengebrauch gegen Personen
 - § 258a Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten
 - § 259 Warnung
 - § 260 Verwaltungsvorschriften
 - III. Einschränkung von Grundrechten
 - § 261 Einschränkung von Grundrechten
 - Abschnitt V Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
 - Unterabschnitt 1
 - I. Allgemeine Vorschriften
 - § 262 Grundsatz
 - § 263 Vollstreckungsbehörden
 - § 264 Vollstreckungsschuldnerin oder Vollstreckungsschuldner
 - § 265
 - § 266 Vollstreckung gegen Vereinigungen
 - § 267 Vollstreckung gegen Dritte
 - § 268 Fortsetzung der Vollstreckung nach dem Tod der Vollstreckungsschuldnerin oder des Vollstreckungsschuldners
 - § 269 Beginn der Vollstreckung
 - § 270 Mahnung
 - § 271 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
 - § 272 Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte
 - § 273 Legitimation der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten
 - § 274 Leistungen an die Vollstreckungsbeamtin oder den Vollstreckungsbeamten
 - § 275 Befugnisse der Vollstreckungsbeamtin oder des Vollstreckungsbeamten
 - § 276 Hinzuziehung von Zeugen
 - § 277 Befugnisse von Hilfspersonen
 - § 278 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
 - § 279 Niederschrift
 - § 280 Drittwiderspruch
 - § 280a Gütliche Erledigung, Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
 - § 281 Vermögensermittlung
 - § 281a Vermögensauskunft
 - § 282 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
 - § 283 Erteilung von Urkunden
 - § 284 Verweisungen
 - Unterabschnitt 2 Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
 - I. Allgemeine Vorschriften
 - § 285 Pfändung
 - § 286 Pfändungspfandrecht
 - § 287 Vorzugsweise Befriedigung
 - § 288 Ausschluß der Gewährleistung
 - § 288a Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
 - II. Vollstreckung in bewegliche Sachen
 - § 289 Verfahren bei der Pfändung
 - § 290 Pfändung ungetrennter Früchte
 - § 291 Anschlußpfändung
 - § 292 Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld
 - § 293 Versteigerungstermin
 - § 294 Versteigerungsverfahren
 - § 295 Wertpapiere
 - § 296 Namenspapiere
 - § 297 Früchte auf dem Halm
 - § 298 Andere Verwertung
 - § 299 Verwertung bei mehrfacher Pfändung
 - III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
 - § 300 Pfändung einer Geldforderung
 - § 301 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
 - § 302 Pfändung einer durch Schiffshypothek gesicherten Forderung
 - § 303 Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
 - § 304 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
 - § 305 Pfändung fortlaufender Bezüge
 - § 306 Einziehung der Forderung, Herausgabe von Urkunden
 - § 307 Erklärungspflicht der Drittschuldnerin oder des Drittschuldners
 - § 308 Andere Art der Verwertung
 - § 309 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
 - § 310 Pfändungsbeschränkungen und -verbote
 - § 311 Mehrfache Pfändung
 - § 312 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
 - Unterabschnitt 3 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
 - § 313 Verfahren
 - § 314 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger
 - Unterabschnitt 4 Sicherungsverfahren
 - § 315 Arrest
 - § 316 Befriedigung durch Verwertung von Sicherheiten
 - Unterabschnitt 5 Erweiterte Anwendung der Vollstreckungsvorschriften
 - § 317 Anwendung der Vollstreckungsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen
 - § 318 Entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge
 - § 319 Entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften auf privatrechtliche Geldforderungen
 - § 320 Sonstige entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften
 - Unterabschnitt 6 Einschränkung von Grundrechten, Rechtsbehelfe und Kosten
 - § 321 Einschränkung von Grundrechten
 - § 322 Rechtsbehelfe, Kosten
 - Dritter Teil Schlußvorschriften
 - § 323 Einwohnerzahl
 - § 324 Nachtzeit
 - § 325 Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden
 - § 326 Verweisungen, Ermächtigung zur Bekanntmachung
 - § 327 Nachprüfbarkeit im Revisionsverfahren
 - § 328 Erklärung zu unteren Landesbehörden
 - § 329 Örtliche Bekanntmachung und Verkündung
 - § 329a Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
 - § 330 Bestehende Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 331 Aufhebung von Verwaltungsvorschriften
 - § 332 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
 - § 333 Widerspruch statt sonstiger förmlicher Rechtsbehelfe
 - § 334 Überleitung von Zuständigkeiten im Recht über die öffentliche Sicherheit
 - § 335 Verordnungen über die öffentliche Sicherheit aufgrund besonderer Rechtsvorschriften
 - § 336 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes
 - § 337 Außerkrafttreten landesrechtlicher Bestimmungen