JVoll-zDSG SH 
                
                
            INHALT
Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - JVoll-zDSG SH) Vom 23. September 2021
- Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - JVoll-zDSG SH) Vom 23. September 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Grundsätze der Datenverarbeitung
 - § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung
 - § 5 Datengeheimnis
 - Abschnitt 2 Erhebung
 - § 6 Zulässigkeit der Datenerhebung
 - § 7 Erhebung bei betroffenen Personen
 - § 8 Erhebung von Daten über Gefangene bei Dritten
 - § 9 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind
 - Abschnitt 3 Speicherung und Nutzung, Aktenführung
 - § 10 Speicherung und Nutzung
 - § 11 Aktenführung
 - Abschnitt 4 Übermittlung
 - § 12 Übermittlung an öffentliche und nichtöffentliche Stellen
 - § 13 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse
 - § 14 Überprüfung Gefangener
 - § 15 Überprüfung anstaltsfremder Personen
 - § 16 Fallkonferenzen
 - § 17 Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Datenverarbeitung mit den Sicherheitsbehörden
 - § 18 Verantwortung für die Datenübermittlung und Verfahren
 - § 19 Förmliche Verpflichtung Dritter
 - § 20 Mitteilung über Haftverhältnisse
 - § 21 Aktenüberlassung
 - § 22 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
 - § 23 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten und Gesundheitsakten
 - § 23a Verfahren zur Feststellung von Vorinhaftierungen
 - Abschnitt 5 Besondere Formen der Datenverarbeitung
 - § 24 Datenverarbeitung im Auftrag
 - § 25 Datenverarbeitung bei Übertragung von Vollzugsaufgaben
 - § 26 Gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden
 - § 26a Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren
 - § 27 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
 - § 28 Erkennungsdienstlicher Datenabgleich
 - § 29 Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen
 - § 30 Optisch-elektronische Einrichtungen im Umfeld der Anstalt
 - § 31 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb der Anstalt
 - § 32 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb von Hafträumen und Zimmern
 - § 33 Speicherung mittels optischer oder akustischer Einrichtungen erhobener Daten, Dokumentation
 - § 34 Auslesen von Datenspeichern
 - § 35 Identifikation anstaltsfremder Personen
 - § 36 Lichtbildausweise
 - Abschnitt 6 Schutzanforderungen
 - § 37 Zweckbindung
 - § 38 Schutzvorkehrungen
 - § 39 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
 - § 40 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
 - § 41 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko
 - § 42 Protokollierung
 - § 43 Kenntlichmachung innerhalb der Anstalt
 - § 44 Erkenntnisse aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
 - Abschnitt 7 Besondere Bestimmungen für Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger
 - § 45 Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger
 - § 46 Offenbarungspflicht
 - § 47 Offenbarungsbefugnis
 - § 48 Benachrichtigung der Gefangenen über Offenbarungen
 - § 49 Zweckbindung offenbarter personenbezogener Daten, Zulassung von Offenbarungsempfängern
 - § 50 Zugriff auf Daten in Notfällen
 - Abschnitt 8 Rechte der betroffenen Personen
 - § 51 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
 - § 52 Aufklärungspflicht bei der Datenerhebung mit Kenntnis der betroffenen Personen
 - § 53 Benachrichtigung bei Datenverarbeitung ohne Kenntnis der betroffenen Personen
 - § 54 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
 - § 55 Akteneinsichtsrecht
 - § 56 Auskunft und Akteneinsicht in Gesundheitsakten
 - § 57 Sperrvermerke
 - § 58 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
 - Abschnitt 9 Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung
 - § 59 Löschung
 - § 60 Einschränkung der Verarbeitung
 - § 61 Berichtigung
 - § 62 Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
 - § 63 Mitteilungen
 - Abschnitt 10 Befugnisse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
 - § 64 Befugnisse des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein; Datenschutzaufsichtsbehörde
 - Abschnitt 11 Anwendung weiterer Vorschriften
 - § 65 Anwendung weiterer Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts