JAG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Vom 20. Februar 2004
- Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Vom 20. Februar 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Ausbildungsverlauf und Ausbildungsziel
 - § 2 Regelstudienzeit
 - § 3 Bewertung von Prüfungsleistungen
 - § 4 Prüferinnen und Prüfer in der ersten Prüfung
 - § 5 Zuständigkeit für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
 - § 6 Schwerpunktbereichsstudium
 - § 7 Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
 - § 8 Eintritt in den Vorbereitungsdienst
 - § 8a Vorbereitungsdienst in Teilzeit
 - § 9 Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
 - § 10 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
 - § 11 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
 - § 12 Anrechung auf das Universitätsstudium
 - § 13 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
 - § 14 Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die staatliche Pflichtfachprüfung und den Vorbereitungsdienst
 - § 15 (aufgehoben)
 - § 16 In- und Außerkrafttreten