TÄKammerWO SH 2011 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Tierärztekammer) Vom 7. Oktober 2011
- Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Tierärztekammer) Vom 7. Oktober 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Wahl zur Kammerversammlung
 - Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Wahlzeit
 - § 2 Wahlkreise
 - § 3 Wahlvorstand, Wahlleiterin oder Wahlleiter
 - § 4 Wahlausschreiben
 - Abschnitt II Wahlverfahren
 - § 5 Wählerliste
 - § 6 Feststellung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung
 - § 7 Wahlvorschläge
 - § 8 Behandlung der Wahlvorschläge
 - § 9 Vorbereitung der Wahl und Stimmabgabe
 - § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 11 Wahlniederschrift, Beurkundung des Wahlergebnisses
 - § 12 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 13 Wahlanfechtung
 - § 14 Ersatzmitglieder
 - § 15 Wiederholungswahl
 - Zweiter Teil Wahl des Vorstandes
 - § 16 Wahlverfahren
 - Dritter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 17 Bekanntmachungen
 - § 18 Erste Wahl zur Kammerversammlung und zum Vorstand nach dieser Verordnung
 - § 19 Fristen und Termine
 - § 20 Ergänzende Bestimmungen
 - § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage