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            INHALT
Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) Vom 9. Dezember 2019
- Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) Vom 9. Dezember 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Wahlorgane, Wahlkreise und Wahlbezirke
 - § 1 Übertragung von Aufgaben
 - § 2 Wahlausschüsse
 - § 3 Wahlvorstand
 - § 4 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 5 Ersatz von Auslagen für Mitglieder von Wahlorganen
 - § 6 Wahlkreise
 - § 7 Allgemeine Wahlbezirke
 - § 8 Sonderwahlbezirke
 - § 9 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
 - § 10 Führung des Wählerverzeichnisses
 - § 11 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
 - § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 13 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 14 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
 - § 15 Behandlung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis
 - § 16 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 17 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - § 18 Wahlscheinanträge
 - § 19 Erteilung von Wahlscheinen
 - § 20 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - § 21 Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 22 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 23 Inhalt der Wahlvorschläge
 - § 24 Mehrfache Bewerbung
 - § 25 Form der Wahlvorschläge
 - § 26 Bekanntmachung der an der Wahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen
 - § 27 Vorprüfung der Wahlvorschläge, Beseitigung von Mängeln
 - § 28 Ersatz ausgeschiedener Bewerberinnen und Bewerber
 - § 29 Zulassung der Wahlvorschläge
 - § 30 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
 - § 31 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - § 32 Spätere Wahl
 - § 33 Nachwahl
 - § 34 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
 - § 35 Wahlräume
 - § 36 Wahlkabinen
 - § 37 Wahlurne, Wahltisch
 - § 38 Wahlbekanntmachung
 - Abschnitt 3 Wahlhandlung
 - § 39 Wahldauer
 - § 40 Wahlfrieden
 - § 41 Ausstattung des Wahlvorstands
 - § 42 Vorbereitung der Wahlhandlung
 - § 43 Öffentlichkeit
 - § 44 Ordnung im Wahlraum
 - § 45 Stimmabgabe
 - § 46 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
 - § 47 Stimmabgabe mit Wahlschein
 - § 48 Schluss der Wahlhandlung
 - § 49 Wahl in Sonderwahlbezirken
 - § 50 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
 - § 51 Briefwahl
 - § 52 Behandlung der Wahlbriefe
 - § 53 Zulassung der Wahlbriefe
 - Abschnitt 4 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler
 - § 56 Verfahren der Stimmenzählung
 - § 57 Zählung der Stimmen im Stapel-Listen-Verfahren
 - § 58 Zählung der Stimmen im Stapelverfahren
 - § 59 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 60 Schnellmeldungen
 - § 61 Wahlniederschrift
 - § 62 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 63 Feststellung des endgültigen Gesamtergebnisses
 - § 64 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
 - § 65 Annahme der Wahl im Falle der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - Abschnitt 5 Wahlprüfung, Ausscheiden und Nachrücken
 - § 66 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl
 - § 67 Nachrücken
 - § 68 Mitteilung des Verzichts an die Wahlleiterin oder den Wahlleiter
 - § 69 Entscheidung durch die Vertretung
 - § 70 Zustellungen und Bekanntmachungen bei der Wahlprüfung, dem Ausscheiden und dem Nachrücken von Vertreterinnen und Vertretern
 - § 71 Stimmrecht bei Abstimmungen über die Wahlprüfung, das Ausscheiden und das Nachrücken
 - Abschnitt 6 Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
 - § 72 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
 - § 73 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 74 Inhalt der Wahlvorschläge
 - § 75 Form der Wahlvorschläge
 - § 76 (aufgehoben)
 - § 77 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - § 78 Verschiebung der Wahl
 - § 79 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
 - § 80 Schnellmeldungen
 - § 81 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
 - § 82 Stichwahl
 - § 83 Wahlprüfung
 - § 84 Zustellungen und Bekanntmachungen bei der Wahlprüfung
 - Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte 1 bis 6
 - § 85 Verpflichtung
 - § 86 Kreisfreie Städte
 - § 87 Bekanntmachungen
 - § 88 Vordrucke
 - § 89 Hilfskräfte
 - § 90 Sicherung der Wahlunterlagen
 - § 91 Vernichtung von Wahlunterlagen
 - Abschnitt 8 Vorschriften für den Fall einer Verbindung der Gemeindewahlen und der Kreiswahlen
 - § 92 Übertragung von Aufgaben
 - § 93 Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlvorstände
 - § 94 Wählerverzeichnis
 - § 95 Wahlschein, Merkblatt für die Briefwahl
 - § 96 Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 97 Wahlbekanntmachung
 - § 98 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 99 Wahlniederschrift
 - Abschnitt 9 Schlussvorschrift
 - § 100 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 1a
 - Anlage 1b
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 11a
 - Anlage 12
 - Anlage 13
 - Anlage 14
 - Anlage 15
 - Anlage 16
 - Anlage 17
 - Anlage 18
 - Anlage 19
 - Anlage 20
 - Anlage 21
 - Anlage 22
 - Anlage 23
 - Anlage 24
 - Anlage 25
 - Anlage 26
 - Anlage 27
 - Anlage 28
 - Anlage 29
 - Anlage 30
 - Anlage 31
 - Anlage 32
 - Anlage 33
 - Anlage 34
 - Anlage 35
 - Anlage 35 / I
 - Anlage 35 / II
 - Anlage 35 / III
 - Anlage 35 / IV
 - Anlage 36
 - Anlage 36 / I
 - Anlage 36 / II
 - Anlage 37
 - Anlage 38