BauSparkG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG)
- Gesetz über Bausparkassen
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - § 2 Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
 - § 2a Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
 - § 3 Aufsicht
 - § 4 Zulässige Geschäfte
 - § 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
 - § 6 Zweckbindung
 - § 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen
 - § 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
 - § 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
 - § 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
 - § 10 Erlaß von Rechtsverordnungen
 - § 11 Abberufung von Geschäftsleitern
 - § 12 Vertrauensmann
 - § 13 Besondere Pflichten des Prüfers
 - § 14 Bestandsübertragung
 - § 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
 - § 16 Einstellung des Geschäftsbetriebs
 - § 17 Bezeichnung "Bausparkasse"
 - § 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
 - § 19 Überleitungsbestimmungen
 - § 20 (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
 - § 21 (Inkrafttreten)