ArbnErfG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Erfindungen
 - § 3 Technische Verbesserungsvorschläge
 - § 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen
 - Zweiter Abschnitt
 - Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
 - 1.
 - Diensterfindungen
 - § 5 Meldepflicht
 - § 6 Inanspruchnahme
 - § 7 Wirkung der Inanspruchnahme
 - § 8 Frei gewordene Diensterfindungen
 - § 9 Vergütung bei Inanspruchnahme
 - § 10 (weggefallen)
 - § 11 Vergütungsrichtlinien
 - § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
 - § 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland
 - § 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland
 - § 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten
 - § 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
 - § 17 Betriebsgeheimnisse
 - 2.
 - Freie Erfindungen
 - § 18 Mitteilungspflicht
 - § 19 Anbietungspflicht
 - 3.
 - Technische Verbesserungsvorschläge
 - § 20
 - 4.
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 21 (weggefallen)
 - § 22 Unabdingbarkeit
 - § 23 Unbilligkeit
 - § 24 Geheimhaltungspflicht
 - § 25 Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis
 - § 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
 - § 27 Insolvenzverfahren
 - 5.
 - Schiedsverfahren
 - § 28 Gütliche Einigung
 - § 29 Errichtung der Schiedsstelle
 - § 30 Besetzung der Schiedsstelle
 - § 31 Anrufung der Schiedsstelle
 - § 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
 - § 33 Verfahren vor der Schiedsstelle
 - § 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
 - § 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
 - § 36 Kosten des Schiedsverfahrens
 - 6.
 - Gerichtliches Verfahren
 - § 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
 - § 38 Klage auf angemessene Vergütung
 - § 39 Zuständigkeit
 - Dritter Abschnitt
 - Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
 - § 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
 - § 41 Beamte, Soldaten
 - § 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
 - Vierter Abschnitt
 - Übergangs- und Schlußbestimmungen
 - § 43 Übergangsvorschrift
 - § 44 (weggefallen)
 - § 45 Durchführungsbestimmungen
 - § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
 - § 47 (weggefallen)
 - § 48 (weggefallen)
 - § 49 Inkrafttreten