LBiG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) Vom 7. Februar 2014
- Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) Vom 7. Februar 2014
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Ziel und Inhalte der Lehrkräftebildung
 - § 2 Phasen der Lehrkräftebildung, Lehrämter
 - § 3 Zentren für Lehrerbildung, Steuerungs- und Kooperationsgremien, Mitwirkung
 - § 4 Evaluation, personenbezogene Daten
 - Abschnitt 2 Erste Phase (Studium)
 - § 5 Lehramtsbezogenes Studium
 - § 6 Durchlässigkeit der Studiengänge
 - § 7 Akkreditierung von Studiengängen
 - § 8 Schulpraktische Studien, Praxissemester
 - § 9 Modellversuche
 - Abschnitt 3 Zweite Phase (Vorbereitungsdienst) und Staatsprüfung
 - § 10 Ziel, Dauer und Zugang
 - § 11 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
 - § 12 Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
 - § 13 Staatsprüfung
 - Abschnitt 4 Anerkennung von Prüfungen
 - § 14 Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen anderer Länder und von im Ausland erworbenen Abschlüssen, muttersprachliche Lehrkräfte
 - § 15 Anerkennung der Prüfungen für die Fächer Religionslehre und Humanistische Lebenskunde
 - Abschnitt 5 Dritte Phase der Lehrkräftebildung
 - § 16 Grundsätze
 - § 17 Fortbildung und Berufseingangsphase
 - § 18 Weiterbildung
 - Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 19 Übergangsvorschriften
 - § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten