LBeamtVG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) vom 21. Juni 2011
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) vom 21. Juni 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Arten der Versorgung
 - § 3 Regelung durch Gesetz
 - Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
 - § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
 - § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 - § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
 - § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
 - § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
 - § 11 Sonstige Zeiten
 - § 12 Ausbildungszeiten
 - § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
 - § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung
 - § 14 Höhe des Ruhegehalts
 - § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
 - § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 15a Beamte auf Probe in leitender Funktion
 - Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung
 - § 16 Allgemeines
 - § 17 Bezüge für den Sterbemonat
 - § 18 Sterbegeld
 - § 19 Witwengeld
 - § 20 Höhe des Witwengeldes
 - § 21 Witwenabfindung
 - § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
 - § 23 Waisengeld
 - § 24 Höhe des Waisengeldes
 - § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
 - § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 27 Beginn der Zahlungen
 - § 28 Witwerversorgung
 - Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit
 - § 29 Zahlung der Bezüge
 - Abschnitt V Unfallfürsorge
 - § 30 Allgemeines
 - § 31 Dienstunfall
 - § 31a Einsatzversorgung
 - § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
 - § 33 Heilverfahren
 - § 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
 - § 35 Unfallausgleich
 - § 36 Unfallruhegehalt
 - § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
 - § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
 - § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
 - § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
 - § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
 - § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
 - § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
 - § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
 - § 45a Meldung von Dienstunfalldaten an das Statistische Amt der Europäischen Union
 - § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
 - § 46a (weggefallen)
 - Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich
 - § 47 Übergangsgeld
 - § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
 - § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
 - Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften
 - § 49 Zahlung der Versorgungsbezüge
 - § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
 - § 50a Kindererziehungszuschlag
 - § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
 - § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
 - § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
 - § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 52
 - § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
 - § 53a (weggefallen)
 - § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
 - § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
 - § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
 - § 56a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
 - § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
 - § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
 - § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
 - § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
 - § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
 - § 62 Anzeigepflicht
 - § 63 Anwendungsbereich
 - Abschnitt VIII Sondervorschriften
 - § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
 - § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
 - Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen
 - § 66 Beamte auf Zeit
 - § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
 - § 68 Ehrenbeamte
 - Abschnitt X Vorhandene Versorgungsempfänger
 - § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
 - § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
 - § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
 - § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
 - § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
 - § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
 - Abschnitt XI Anpassung der Versorgungsbezüge
 - § 70 Allgemeine Anpassung
 - § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
 - § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004
 - § 73 Gewährung der Einmalzahlung
 - § 74 (weggefallen)
 - § 75 (weggefallen)
 - § 76 (weggefallen)
 - Abschnitt XII (weggefallen)
 - Abschnitt XIII Übergangsvorschriften neuen Rechts
 - § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
 - § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
 - § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 86 Hinterbliebenenversorgung
 - § 87 Unfallfürsorge
 - § 88 Abfindung
 - § 89 Übergangsregelung für am 22. Februar 2023 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
 - § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
 - § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
 - Abschnitt XIV (weggefallen)
 - Abschnitt XV Schlußvorschriften
 - § 105 Außerkrafttreten
 - § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
 - § 107 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
 - § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
 - § 107b Verteilung der Versorgungslasten
 - § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 108 Generalverweis
 - § 108a Übergangsregelung
 - § 108b Befristete Ausnahme für nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Leistungen
 - § 108c Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
 - § 108d Übergangsregelung aus Anlass der Überleitung der Versorgungsberechtigten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 in die Besoldungsgruppe A 5 sowie der Erhöhung der Mindestversorgung für am 31. Dezember 2020 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
 - § 109 (Inkrafttreten)