ASOG Bln 
                
                
            INHALT
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
- Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Aufgaben, Zuständigkeiten und allgemeine Vorschriften
 - § 1 Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei
 - § 2 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
 - § 3 Hilfszuständigkeit der Berliner Feuerwehr
 - § 4 Verhältnis der Polizei zu den Ordnungsbehörden
 - § 5 Dienstkräfte der Polizei
 - § 5a Legitimations- und Kennzeichnungspflicht
 - § 6 Örtliche Zuständigkeit der Polizei
 - § 7 Amtshandlungen von Polizeidienstkräften außerhalb des Landes Berlin
 - § 8 Amtshandlungen von Polizeidienstkräften anderer Länder, des Bundes sowie ausländischer Staaten in Berlin
 - § 9 Aufsichtsbehörden; Eingriffsrecht
 - § 10 Informationspflicht; Fachaufsicht
 - § 11 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - § 12 Ermessen, Wahl der Mittel
 - § 13 Verantwortlichkeit für das Verhalten einer Person
 - § 14 Verantwortlichkeit für Tiere oder den Zustand einer Sache
 - § 15 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
 - § 16 Inanspruchnahme von nicht verantwortlichen und nicht verdächtigen Personen
 - Zweiter Abschnitt Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei
 - Erster Unterabschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse
 - Zweiter Unterabschnitt Befugnisse für die weitere Datenverarbeitung
 - Dritter Abschnitt Vollzugshilfe
 - § 52 Vollzugshilfe
 - § 53 Verfahren
 - § 54 Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
 - Vierter Abschnitt Verordnungen zur Gefahrenabwehr
 - § 55 Ermächtigung
 - § 56 Inhalt
 - § 57 Zuwiderhandlungen gegen Verordnungen
 - § 58 Geltungsdauer
 - Fünfter Abschnitt Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
 - § 59 Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände
 - § 60 Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs
 - § 61 Ansprüche mittelbar Geschädigter
 - § 62 Verjährung des Ausgleichsanspruchs
 - § 63 Ausgleichspflichtiger, Erstattungsansprüche
 - § 64 Rückgriff gegen den Verantwortlichen
 - § 65 Rechtsweg
 - Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 66 Einschränkung von Grundrechten
 - § 67 Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids; Nachprüfung straßenverkehrsbehördlicher Verwaltungsakte im Widerspruchsverfahren
 - § 68 Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
 - § 69 Übergangsregelung
 - § 70 Evaluation
 - § 71 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
 - Anlage
 - Erster Abschnitt Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
 - Zweiter Abschnitt Ordnungsaufgaben der Bezirksämter
 - Dritter Abschnitt Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
 - Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen