Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge 
                
                
            INHALT
Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge
- Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge
 - I. Zu meinem Rundschreiben vom 17. Februar 1971, D II 4 - 220 220 - 2/35 - (GMBl S. 111), zur Durchführung der Beihilfe-Tarifverträge gebe ich ergänzend Folgendes bekannt:
 - II. Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers: