GewStAVollzR 
                
                
            INHALT
GewStAVollzR: Bayerische Vollzugsrichtlinie zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
- GewStAVollzR: Bayerische Vollzugsrichtlinie zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
 - 1. Zweck der Zuweisung
 - 2. Gegenstand der Zuweisung
 - 3. Zuweisungsempfänger
 - 4. Höhe der Zuweisung
 - 4.1 Verteilung der Zuweisungsmasse
 - 4.1.1
 - 4.1.2
 - 4.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages
 - 4.2.1 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.1.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.1.2 Ermittlung des maßgeblichen Gewerbesteueristaufkommens für das Jahr 2020
 - 4.2.1.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Gewerbesteuermindereinnahmen
 - 4.2.2 Ermittlung des zuweisungsfähigen Betrages für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.2.1 Ermittlung der Vergleichsgröße für den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.2.2 Ermittlung der maßgeblichen Gemeindeanteile an der Spielbankabgabe für das Jahr 2020
 - 4.2.2.3 Zuweisungsfähiger Betrag für die Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
 - 4.2.3 Ermittlung des zuweisungsfähigen Gesamtbetrages
 - 4.3 Fehlende Daten
 - 5. Zuständigkeit
 - 6. Meldungen der Gemeinden und Verfahren
 - 7. Korrekturen und Rückforderung von Zuweisungen
 - 8. Auskunftspflichten, Prüfung
 - 9. Datenschutz
 - 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten