GVO 
                
                
            INHALT
GVO: Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
- GVO: Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt Dienstverhältnis
 - § 1 Dienstaufsicht
 - § 2 Amtssitz
 - § 3 Persönliche Amtsausübung
 - § 4 Dienstsiegel
 - § 5 Dienstausweis
 - § 6 Maßnahmen bei Beendigung und Unterbrechung der Beschäftigung
 - § 7 Entschädigung und Vergütungen
 - § 8 Auslagenvorschuss/Auslagenabschlag
 - § 9 Reisekostenzuschuss
 - Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
 - § 10 Geschäftsverteilung
 - § 11 Amtsgerichte mit einem Gerichtsvollzieher
 - § 12 Amtsgerichte ohne Gerichtsvollzieher
 - § 13 Zuteilung eines zugeschlagenen Bezirks in Sonderfällen
 - § 14 Allgemeines
 - § 15 Freiwillige Versteigerungen
 - § 16 Zustellungen
 - § 17 Ermittlung des Aufenthaltsortes
 - § 18 In mehreren Gerichtsvollzieherbezirken zu erledigende Aufträge
 - Dritter Abschnitt Aufträge
 - § 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung
 - § 20 Örtliche Unzuständigkeit bei Erteilung des Auftrags
 - § 21 Eintritt der örtlichen Unzuständigkeit nach Auftragserteilung
 - § 22 Aufgabe; Zuständigkeit
 - § 23 Geschäftszeit; Geschäftszimmer
 - § 24 Entgegennahme von Aufträgen
 - § 25 Verteilung der Aufträge
 - § 26 Erledigung von Eilaufträgen
 - § 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA)
 - § 28 Überwachung ruhender Aufträge
 - Vierter Abschnitt Geschäftsbetrieb
 - § 29 Allgemeines
 - § 30 Geschäftszimmer
 - § 31 Gehaltsvorschuss zur Einrichtung eines Geschäftszimmers
 - § 32 Pfandkammer
 - § 33 Büroangestellte
 - § 34 Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Büroangestellten und Beschäftigung anderer Personen
 - § 35 Unfallversicherung der Beschäftigten und der Arbeitshilfen
 - § 36 Geschäftsbedarf
 - § 37 Schriftverkehr
 - Fünfter Abschnitt Aktenführung
 - § 38 Generalakten
 - § 39 Sonderakten und Verzeichnisse
 - § 40 Sammelakten
 - § 41 Rückgabe von Schriftstücken
 - § 42 Recht auf Einsichtnahme
 - § 43 Aufbewahrung; Vernichtung
 - Sechster Abschnitt Buchführung
 - § 44 Arten der Geschäftsbücher
 - § 45 Äußere Form der Geschäftsbücher
 - § 46 Führung, Aufbewahrung, Vernichtung der Geschäftsbücher
 - § 47 Dienstregister
 - § 48 Namenverzeichnis
 - § 49 Kassenbücher; Abrechnungsschein
 - § 50 Reisetagebuch
 - Siebenter Abschnitt Kassenführung
 - § 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
 - § 52 Zahlungsverkehr
 - § 53 Quittung
 - § 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
 - § 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
 - § 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
 - § 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
 - § 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
 - Achter Abschnitt Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
 - § 59 Auszahlung von Kleinbeträgen
 - § 60 Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der ZPO und Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG
 - § 61 Behandlung der Anwaltskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe
 - Neunter Abschnitt Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben
 - § 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn
 - § 63 Hinweispflicht
 - § 64 Einkommensteuer und Körperschaftssteuer
 - § 65 Einfuhrabgaben
 - § 66 Verbrauchssteuern (Tabak-, Branntwein-, Mineralöl-, Kaffee-, Bier-, Schaumweinsteuer)
 - § 67 Amtshilfe
 - § 68 Anzeigepflicht bei Steuerstraftaten
 - § 69 Aktenvermerk; Auslagen
 - Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
 - § 70 Übersicht über die Diensteinnahmen
 - § 71 Übersicht über die Geschäftstätigkeit
 - Elfter Abschnitt Geschäftsprüfungen
 - § 72 Ordentliche Geschäftsprüfung
 - § 73 Beschränkung der Zahl der Geschäftsprüfungen
 - § 74 Unterlagen für die Geschäftsprüfung
 - § 75 Zweck und Durchführung der Geschäftsprüfung
 - § 76 Niederschrift über die Geschäftsprüfung
 - § 77 Maßnahmen der Dienstaufsicht
 - § 78 Überlange Verfahrensdauer
 - § 79 Außerordentliche Geschäftsprüfung
 - Zwölfter Abschnitt Vordrucke
 - § 80 Einführung von Vordrucken
 - Dreizehnter Abschnitt Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers
 - § 81 Hilfsbeamte
 - Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
 - § 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
 - § 83 Anforderung an die Kostenrechnung