EBOA 
                
                
            INHALT
EBOA: Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen – EBOA –) Vom 3. März 1983 (GVBl. S. 159) BayRS 933-2-B (§§ 1–42)
- EBOA: Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen – EBOA –) Vom 3. März 1983 (GVBl. S. 159) BayRS 933-2-B (§§ 1–42)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
 - § 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Sachverständige
 - Zweiter Teil Bahnanlagen
 - § 4 Begriffe, Vorbehalte
 - § 5 Spurweite
 - § 6 Gleisbogen, Überhöhung und Gleisneigung
 - § 7 Umgrenzung des lichten Raumes
 - § 8 Gleisabstand
 - § 9 Leitungen im Bahnbereich
 - § 10 Oberbau, Bauwerke und Fahrleitungen
 - § 11 Bahnübergänge
 - § 12 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Bahnanlagen
 - § 13 Maschinentechnische Anlagen
 - Dritter Teil Fahrzeuge
 - § 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
 - § 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
 - § 16 Räder und Radsätze
 - § 17 Bremsen
 - § 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
 - § 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
 - § 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
 - § 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
 - § 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
 - Vierter Teil Bahnbetrieb
 - § 23 Eisenbahnbetriebsbedienstete
 - § 24 Dienstanweisungen
 - § 25 Zusammenstellung der Fahreinheit
 - § 26 Fahrgeschwindigkeit
 - § 27 Bewegen der Fahrzeuge
 - § 28 Anhalten der Fahrzeuge
 - § 29 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
 - § 30 Beförderung gefährlicher Güter
 - § 31 Signale
 - § 32 Besetzung der Triebfahrzeuge
 - § 33 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
 - § 34 Meldungen
 - Fünfter Teil Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen
 - § 35 Allgemeine Bestimmungen
 - § 36 Betreten der Bahnanlagen
 - § 37 Überqueren der Bahnanlagen
 - § 38 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
 - § 39 Personenbeförderung
 - Sechster Teil Schlußbestimmungen
 - § 40 Ordnungswidrigkeiten
 - § 41 Übergangsbestimmungen
 - § 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - – – – – 1. Gleise ohne Rollfahrzeugbetrieb
 - 2. Gleise mit Rollfahrzeugbetrieb
 - I. Signale für Bahnübergänge (Bü)
 - II. Signale des Triebfahrzeugführers
 - III. Signale des Fahrtleiters
 - IV. Signale an Fahreinheiten
 - I. Bremsberechnung
 - II. Bremstafeln
 - III. Bremslastentafeln für nur mit dem Triebfahrzeug gebremste Fahreinheiten
 - IV. Bremslastentafeln für durch zusätzliche Handbremsen gebremste Wagenachsen