Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen 
                
                
            INHALT
Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
 - A. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
 - 1. Dem Begriff der unmittelbaren Erforderlichkeit kommt eine sach- und personenbezogene Bedeutung zu.
 - a) Objektive Erforderlichkeit
 - b) Subjektive Erforderlichkeit
 - c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - 2. Verfahren
 - 3. Wirkung der Freistellung
 - 4. Kostentragung
 - 5. Verbuchung im Haushalt, Zuständigkeit
 - B. Dienst- und Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an sonstigen Personalratsschulungen
 - C.