AufbewV 
                
                
            INHALT
AufbewV: Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsverordnung – AufbewV) Vom 29. Juli 2010 (GVBl. S. 644) BayRS 300-12-6-J (§§ 1–6)
- AufbewV: Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsverordnung – AufbewV) Vom 29. Juli 2010 (GVBl. S. 644) BayRS 300-12-6-J (§§ 1–6)
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Zivilprozess-, Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen
 - Unterabschnitt 3 Straf- und Bußgeldverfahren
 - Unterabschnitt 4 Freiwillige Gerichtsbarkeit und Familiensachen
 - Unterabschnitt 5 Anerbensachen und Landwirtschaftssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Zivilsachen
 - Unterabschnitt 3 Straf- und Bußgeldverfahren
 - Unterabschnitt 4 Sonstige Zuständigkeiten des Landgerichts
 - Unterabschnitt 5 Dienststrafsachen, Dienst- und Berufsgerichtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Zivil- und Familiensachen
 - Unterabschnitt 3 Strafsachen und Bußgeldverfahren
 - Unterabschnitt 4 Landwirtschaftssachen
 - Unterabschnitt 5 Sonstige Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts
 - Unterabschnitt 6 Dienststrafsachen, Dienst-, Ehren- und Berufsgerichtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Zivilsachen
 - Unterabschnitt 3 Strafsachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Zivilsachen
 - Unterabschnitt 3 Strafsachen
 - Unterabschnitt 4 Dienststrafsachen, Dienst-, Ehren- und Berufsgerichtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Justizvollzugsanstalten
 - Unterabschnitt 3 Besondere Bestimmungen für Jugendarrestanstalten
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Rechtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Rechtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Rechtssachen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Rechtssachen
 - Abschnitt 5 Verwaltungsgericht und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
 - Abschnitt 6 Finanzgericht