PStG-DVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) Vom 10. Juni 2013
- Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) Vom 10. Juni 2013
 - § 1 Eignung des Standesbeamten
 - § 2 Eignung des Stellvertreters des Standesbeamten (Verhinderungsvertreter)
 - § 3 Fortbildung der Standesbeamten und ihrer Stellvertreter
 - § 4 Bestellung und Widerruf
 - § 5 Erhebung von Gebühren und Auslagen
 - § 6 Gebührenfreie Amtshandlungen
 - § 7 Auslagen
 - § 8 Aufbewahrung der Zweitbücher, der Sicherungsregister, die nicht in elektronischer Form geführt werden, und der Sammelakten
 - § 9 Zuständigkeitsregelungen
 - § 10 In- und Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Gebührenfrei sind 1.