KathPfarrgG BW 
                
                
            INHALT
Württ. Katholisches Pfarrgemeindegesetz in der Fassung vom 22. Juli 1906
- Württ. Katholisches Pfarrgemeindegesetz in der Fassung vom 22. Juli 1906
 - I. Organe. (aufgehoben)
 - II. Wirkungskreis der ortskirchlichen Kollegien. (mit Ausnahme der Art. 22 und 23 aufgehoben)
 - Art. 22
 - Art. 23
 - III. Versammlung, Beratung und Beschlußfassung der ortskirchlichen Kollegien. (aufgehoben)
 - IV. Entlassung von Mitgliedern des Kirchenstiftungsrats und Auflösung sowie Ersetzung desselben. (aufgehoben)
 - V. Allgemeine und Schlußbestimmungen. (aufgehoben)