APrOHeilErzPfl 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegeverordnung - APrOHeilErzPfl) Vom 9. Dezember 2019
- Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegeverordnung - APrOHeilErzPfl) Vom 9. Dezember 2019
 - ABSCHNITT 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Ziel der Ausbildung
 - § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
 - § 3 Gesamtverantwortung für die Ausbildung
 - § 4 Fachpraktische Ausbildung und Feststellung der Ausbildungseignung der fachpraktischen Ausbildungsstätten
 - § 5 Durchführung der fachpraktischen Ausbildung
 - § 6 Schulaufsicht
 - § 7 Stundentafel und Module
 - ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren, Versetzung und vorzeitige Beendigung des Fachschulbesuchs
 - § 8 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 9 Notengebung in den Modulen
 - § 10 Zeugnisse
 - § 11 Versetzung
 - § 12 Wiederholung von Ausbildungsteilen, vorzeitige Beendigung des Fachschulbesuchs
 - ABSCHNITT 3 Abschlussprüfung, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung und Prüfungszeugnis
 - § 13 Teile der staatlichen Abschlussprüfung
 - § 14 Anmeldenoten
 - § 15 Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung
 - § 16 Prüfungsausschuss
 - § 17 Fachausschüsse
 - § 18 Schriftliche Prüfung
 - § 19 Mündliche Prüfung
 - § 20 Facharbeit
 - § 21 Kolloquium
 - § 22 Ermittlung der Prüfungsnoten
 - § 23 Ermittlung der Endnoten
 - § 24 Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
 - § 25 Wiederholung der staatlichen Abschlussprüfung
 - § 26 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 27 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - § 28 Prüfungszeugnis
 - § 29 Nachteilsausgleich
 - ABSCHNITT 4 Schulfremdenprüfung
 - § 30 Zuständigkeit für die Schulfremdenprüfung
 - § 31 Fachliche Voraussetzungen der Zulassung zur Schulfremdenprüfung, Nachweise
 - § 32 Durchführung der Schulfremdenprüfung
 - ABSCHNITT 5 Zusatzunterricht und Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 33 Allgemeines
 - § 34 Zeitpunkt der Zusatzprüfung
 - § 35 Zulassung und Ort der Zusatzprüfung
 - § 36 Durchführung der Zusatzprüfung
 - ABSCHNITT 6 Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
 - § 37 Führung der Berufsbezeichnung
 - § 38 Erlaubniserteilung, Erlaubnisentzug und Ruhen der Erlaubnis
 - § 39 Verfahrensbestimmungen für die Erlaubniserteilung und den Erlaubnisentzug
 - § 40 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
 - ABSCHNITT 8 Schlussvorschrift
 - § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 6a
 - Anlage 7
 - Anlage 8