VO BzG BW 
                
                
            INHALT
Verordnung der Landesregierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) Vom 15. Dezember 2015
- Verordnung der Landesregierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) Vom 15. Dezember 2015
 - § 1 Anspruch auf Bildungszeit
 - § 2 Ehrenamtliche Tätigkeiten
 - § 3 Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten
 - § 4 Arten der ehrenamtlichen Tätigkeiten
 - § 5 Anerkennung von Trägerinnen und Trägern der Qualifizierungsmaßnahmen
 - § 6 Verfahren der gesonderten Anerkennung
 - § 7 Inkrafttreten