Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
- Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
 - § 1 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle
 - § 2 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 5 in Ämter der Besoldungsgruppe A 5 mit Amtszulage
 - § 3 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 6 in Ämter der Besoldungsgruppe A 6 mit Amtszulage
 - § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten