LVOFeu 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu)
 - § 1 Laufbahnverordnung, Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
 - § 2 Ausbilderinnen und Ausbilder
 - § 3 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 4 Vorbereitungsdienst
 - § 5 Laufbahnprüfung
 - § 6 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
 - § 7 Probezeit
 - § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 9 Vorbereitungsdienst
 - § 10 Laufbahnprüfung
 - § 11 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
 - § 12 Probezeit
 - § 13 (Fn 2) Aufstieg von Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
 - § 14 (Fn 2) Beschränkter prüfungsfreier Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 11
 - § 15 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 16 (Fn 3) Vorbereitungsdienst
 - § 17 Laufbahnprüfung
 - § 18 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
 - § 19 Probezeit
 - § 20 (Fn 3) Berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2
 - § 21 Prüfungsfreie Verleihung eines Amtes bis zur Besoldungsgruppe A 14
 - § 22 Übergangsregelung
 - § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten