Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)
 - § 1 Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen
 - § 2 Einstellungsverfahren
 - § 3 Rechtsstellung
 - § 4 Regelungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
 - § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 6 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 7 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
 - § 8 Projektarbeiten während der Ausbildung
 - § 9 Beurteilungen
 - § 10 Erholungsurlaub
 - § 11 Zweck der Prüfung
 - § 12 Landesprüfungsamt
 - § 13 Prüfungsausschuss
 - § 14 Vorbereitung der Prüfung
 - § 15 Aufsichtsarbeiten
 - § 16 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
 - § 17 Mündliche Prüfung
 - § 18 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
 - § 19 Prüfungsleistungen, Prüfungsergebnisse
 - § 20 Wiederholung der Prüfung
 - § 21 Niederschrift über die Prüfung
 - § 22 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
 - § 23 Berufsbezeichnung
 - § 24 Übergangsvorschriften
 - § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten