1. FRG 
                
                
            INHALT
Erstes Gesetz zur Funktionalreform (1. FRG)
- Erstes Gesetz zur Funktionalreform (1. FRG)
 - Art. 1 bis 27 (Fn 2)
 - Artikel 28 Erstmalige Bestimmung der kreisangehörigen Gemeinden als Große kreisangehörige Städte oder Mittlere kreisangehörige Städte
 - Artikel 29 Übergangsvorschriften für die Aufgaben der Bauaufsicht und der Wohnungsbauförderung
 - Artikel 30 (Fn 3) Vorläufige Ausnahmeregelungen für die Aufgaben der Bauaufsicht
 - Artikel 31 (Fn 4) Übergangsvorschriften und vorläufige Ausnahmeregelungen für die Aufgaben der Jugendhilfe
 - Artikel 32 Neubekanntmachung des Gesetzes zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung
 - Artikel 33 Inkrafttreten
 - Fussnoten