Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
Artikel 329 e Obligationenrecht (OR) sieht einen unbezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30 Altersjahr vor, und sich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit den beiden Motionen 23.3734 und 23.3735 beauftragt, die Dauer dieses Urlaubs auf zwei Wochen zu erhöhen. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag umgesetzt.
Datum der Eröffnung: 28. Mai 2025
Vernehmlassungsfrist: 18. September 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/94/cons_1
| 3. Juni 2025 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
keyboard_arrow_up