Notifikation
Notifikation
Die Bundesanwaltschaft erachtet die Strafuntersuchung SV.20.1398-MIJ als vollständig und beabsichtigt, sie demnächst abzuschliessen, und zwar durch:
Einstellung des Verfahrens (Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 StPO) wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) und Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB).
Beschuldigte Personen:
1.
Iryna BOLOBOLINA, geb. 18. Juni 1962, ukrainische Staatsangehörige
2.
Natalia
BABINA
,
geb. 18. Februar 1985 ukrainische Staatsangehörige
3.
Serhiy
BOLOBOLIN
, geb. 28. Februar 1961, ukrainischer Staatsangehöriger
Eventuelle Beweisanträge, Stellungnahmen sowie Angaben für die allfällige Anwendung der Artikel 429 ff. StPO und Akteneinsichtsgesuche müssen innert 10 Tagen seit Publikation im Bundesblatt eingereicht werden.
Innert gleicher Frist ist durch die beschuldigten Personen ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, gelten im vorliegenden Verfahren künftig ergehende Verfügungen ohne Veröffentlichung als zugestellt (Art. 88 Abs. 4 StPO).
Die vollständige Fassung der Ankündigung des bevorstehenden Abschlusses des Verfahrens ist bei der Bundesanwaltschaft, Guisanplatz 1, 3003 Bern, verfügbar.
Diese Mitteilung ist nicht anfechtbar (Art. 318 Abs. 3 StPO).
| 20. November 2024 | Bundesanwaltschaft |
Bundesrecht
Notifikation. Bundesanwaltschaft
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