Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus Süd (Elm und Matt); Umsetzung GEP-Massnahmen
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus Süd (Elm und Matt); Umsetzung GEP-Massnahmen
vom 12. November 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 25. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung (GEP) auf dem Waffenplatz Wichlen, bei der Truppenunterkunft in Elm und bei der Truppenunterkunft in Matt unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 19. November 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus Süd (Elm und Matt); Umsetzung GEP-Massnahmen
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