Richtplan des Kantons Aargau, Genehmigung Anpassungen 2017-2022
Richtplan des Kantons Aargau, Genehmigung Anpassungen 2017-2022
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 24. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 9. Oktober 2024 werden die Anpassungen 2017-2022 des Richtplans des Kantons Aargau unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 sowie mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 4 und 5 genehmigt.
2.
Folgende Anpassungen wurden vom Kanton Aargau auf Nutzungsplanungsstufe bereits genehmigt und werden vom Bund zur Kenntnis genommen:
a.
A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Materialabbaugebiet Steiacher, Mägenwil;
b.
A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Deponie Steiacher, Mönthal;
c.
L 3.1 Landwirtschaftsgebiet und Fruchtfolgeflächen: Reduktion von Fruchtfolgeflächen aufgrund der Umfahrung Mellingen.
3.
Die Genehmigung des Vorhabens VERAS Südumfahrung und der rGVK Ostaargau (regionale Gesamtverkehrskonzepte mit Gesamtverkehrskonzept [GVK] Raum Brugg-Windisch und GVK Raum Baden und Umgebung) stellt kein Präjudiz für die allfällige spätere Mitfinanzierung dieser Projekte im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr dar.
4.
Der Kanton Aargau wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans betreffend die Limmattalbahn
a.
im Hinblick auf eine mögliche Festsetzung des Abschnitts Killwangen-Baden frühzeitig die Koordination mit dem ASTRA zu suchen, da dieses Vorhaben die Nationalstrasse tangiert. Die Linienführung in diesem Abschnitt der Limmattalbahn ist jedenfalls mit der Nationalstrassenplanung abzustimmen;
b.
im Hinblick auf eine mögliche Festsetzung der Haltestelle «Spreiten-bach Asp» allfällige Konflikte mit dem festgesetzten Siedlungstrenn-gürtel zu bereinigen;
c.
im Hinblick auf eine mögliche Festsetzung der Limmattalbahn von Killwangen nach Baden bei der Wahl der exakten Linienführung die Schutzinteressen des ISOS in der Interessenabwägung zu berücksichtigen;
d.
für den Abschnitt Killwangen- Baden die Interessen des Gewässerschutzes zu berücksichtigen.
5.
Der Kanton Aargau wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung dafür zu sorgen, dass
a.
beim Deponiestandort «Höll» der Gewässerraum des Heuelbachs berücksichtigt wird;
b.
beim Deponiestandort «Höll» die Schutzziele des Objekts Nr. AG 29 «Villmergen-Muri» des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz berücksichtigt werden;
c.
das Materialabbaugebiet «Grosszelg» in Birmenstorf in Bezug auf den Grundwasserschutz überprüft wird;
d.
beim Materialabbaugebiet «Grosszelg» die Schutzziele des Objekts Nr. 1305 «Reusslandschaft» des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) bei der weiteren Planung berücksichtigt werden;
e.
bei der weiteren Planung des Vorhabens VERAS die Koordination mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sichergestellt wird, um die betroffenen Planungen aufeinander abzustimmen;
f.
beim Vorhaben VERAS bei der weiteren Planung die Koordination mit dem ASTRA weitergeführt wird, da dieses Vorhaben die Nationalstrasse tangiert;
g.
bei der Verkehrsinfrastrukturentwicklung im Raum Suhr VERAS Ostumfahrung die Interessen des Grundwasserschutzes berücksichtigt werden;
h.
beim Bahnhof Brugg die Alternativstandorte bei einer Verschiebung des Bahnhofs und die begründete Aufhebung des Güterverkehr-Freiverlads gemäss den Kriterien des Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene vom 20. Dezember 2017 dargelegt werden;
i.
bei der Zentrumsentlastung Brugg die weitere Planung im Bereich des Bahnhofs Brugg, insbesondere in Bezug auf die Strecke Brugg-Turgi-Baden, mit den SBB abgestimmt wird;
j.
bei der Zentrumsentlastung Brugg die Schutzinteressen des BLN-Objekts Nr. 1019 «Wasserschloss» bei der Ausgestaltung der Strassenführung berücksichtigt werden;
k.
bei der Zentrumsentlastung Baden die weitere Planung im nördlichen Bereich, insbesondere in Bezug auf die Strecke Brugg-Turgi-Baden, mit den SBB abgestimmt wird;
l.
bei der weiteren Planung der Velovorzugsrouten bzw. Velo-Hauptverbindungen die Koordination mit den SBB sichergestellt wird, um die betroffenen Planungen aufeinander abzustimmen;9. O
m.
bei den Teilausbauten in Schöftland, Oberentfelden und Suhr hinsichtlich des Hochwasserschutzes Suhrental die Interessen des Grundwasserschutzes berücksichtigt werden.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, (Buchenhof), 5001 Aarau, Tel. 062 835 32 00
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 14. November 2024 | Bundesamt für Raumentwicklung |
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