Richtplan des Kantons Luzern, Genehmigung Teilrevision «Windenergie»
Richtplan des Kantons Luzern, Genehmigung Teilrevision «Windenergie»
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 24. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 2. Oktober 2024 wird die Richtplanteilrevision «Windenergie» des Kantons Luzern mit dem Vorbehalt gemäss Ziffer 3 sowie mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 4 und 5 genehmigt, dies mit Ausnahme der festgesetzten Standorte für Windenergieanlagen (Mastenstandorte), die lediglich zur Kenntnis genommen werden.
2.
Für den Bund erfüllen die im kantonalen Richtplan festgesetzten Windenergiegebiete nebst Artikel 8 b des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700 ) bzw. Artikel 10 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0 ) auch die Anforderungen von Artikel 8 Absatz 2 RPG.
3.
Das Windenergiegebiet 18 Hinderberg wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass dadurch eine Leitungsführung im festgelegten Planungsgebiet «Glaubenberg» des Leitungsvorhabens Innertkirchen-Mettlen (SÜL 202) nicht verunmöglicht wird und dass der Kanton Luzern für die weitere Planung innerhalb des Windenergiegebiets eine entsprechende räumliche Abstimmung unter Einbezug des BFE sicherstellt.
4.
Der Bund fordert den Kanton Luzern dazu auf, die Weiterentwicklung der fünf Windenergiegebiete (2 Beromünster / Erlose, 5 Leidenberg / Tannenfels / Blumeberg, 9 Äsch / Altishoferwald, 17 Bramegg / Rengg und 24 Wellbrig / Höhenwald) mit Koordinationsstand «Zwischenergebnis» möglichst rasch anzugehen.
5.
Er fordert den Kanton Luzern dazu auf, im Rahmen der nachgeordneten Planung
a.
für Projekte im Windenergiegebiet 16 Gober / Oberhüsere die Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sicherzustellen;
b.
bei der Positionierung von Windenergieanlagen in den Gebieten 9 Äsch / Altishoferwald, 16 Gober / Oberhüsere und 24 Wellbrig / Höhenwald die räumliche Abstimmung mit den bestehenden Erdgashochdruckleitungen sicherzustellen;
c.
nebst den Windenergiegebieten 1 Lindenberg, 3 Stierenberg, 7 Ried-wald / Buechwald und 8 Äberdingerhöchi / Burgwald / Langnauerwald die Abstimmung mit dem Kanton Aargau auch für die Windenergiegebiete 2 Beromünster/ Erlose und 4 Diegenstal sicherzustellen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, Raum und Wirtschaft (rawi), Murbacherstrasse 21, Postfach, 6002 Luzern, Tel. 041 228 51 83
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 12. November 2024 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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