Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2024 3227

CH - Bundesblatt

BBl 2024 3227

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
odawohnen hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Einrichtungsplaner mit eidgenössischem Fachausweis / Einrichtungsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
24. Dezember 2024 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Bundesrecht
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
keyboard_arrow_up
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht