BBl 2024 3164
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Realp; diverse Rückbauten

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Realp; diverse Rückbauten
vom 12. Dezember 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 22. Mai 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) diverse Rückbauten (KP-Unterkunft und Stallgebäude) sowie die Sicherung einer Natursteinböschung in der Gemeinde Realp unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
ww w .vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
19. Dezember 2024 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
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