Nationaler Frequenzzuweisungsplan
Nationaler Frequenzzuweisungsplan
vom 6. Dezember 2024
Der Schweizerische Bundesrat
beschliesst:
Der nationale Frequenzzuweisungsplan vom 25. Oktober 2024 ¹ wird genehmigt und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
| 6. Dezember 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
¹ Der nationale Frequenzzuweisungsplan wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht. Er kann abgerufen werden unter
https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2024/3141
> Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung durch Verweis.
Bundesrecht
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