Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Schönholzerswilen; Sanierung Munitionsmagazin
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Schönholzerswilen; Sanierung Munitionsmagazin
vom 9. Dezember 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 4. Oktober 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Munitionsmagazins in Schönholzerswilen (TG) unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 16. Dezember 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Schönholzerswilen; Sanierung Munitionsmagazin
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